CSRD auf der Zielgeraden – Nationale Umsetzung und europäische Weichenstellung

Skyline mit Illustration

29. September 2025

Worum geht’s?

  • Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) (seit 5. Januar 2023 in Kraft)
    • Bisher keine Umsetzung der CSRD ins deutsche Recht (ursprünglicher Gesetzesentwurf der AmpelKoalition verfallen (Grundsatz der Diskontinuität)).
    • Daneben: European Sustainability Reporting Standards (ESRS) (seit 25. Dezember 2023 in Kraft; unmittelbare Geltung in den Mitgliedstaaten).
  • Veröffentlichung eines Regierungsentwurfs für ein CSRD-Umsetzungsgesetz durch die neue Bundesregierung am 3. September 2025.
  • Parallel stehen auf europäischer Ebene im Rahmen des sog. Omnibus-Pakets bereits umfassende Änderungen der CSRD bevor.

Was ist das Omnibus-Paket der EU?

Maßnahmen-Paket der EU-Kommission mit Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften u.a. zur Nachhaltigkeitsberichterstattung:

  • In Kraft: Stop-the-Clock-Richtlinie (17. April 2025)
    Insbesondere zeitliche Verschiebung der Berichtspflicht für bestimmte Unternehmen.
  • In Bearbeitung: Content-Proposal-Richtlinie (Veröffentlichung Kommissionsvorschlag am 26. Februar 2025)
    Weitreichende inhaltliche Änderungen der CSRD: Insbesondere Vereinfachung der Vorgaben zur Berichterstattung
  • In Bearbeitung: Überarbeitung der ESRS (Veröffentlichung Exposure Drafts am 31. Juli 2025)
    Insbesondere Reduzierung der berichtspflichtigen Datenpunkte und Präzisierung unklarer Vorgaben

Wie ist der Status Quo in Deutschland?

Veröffentlichung eines Regierungsentwurfs für ein CSRD-Umsetzungsgesetz (3. September 2025)

  • Entspricht im Wesentlichen dem Referentenentwurf vom 10. Juli 2025
  • Inhalt: 1-zu-1-Umsetzung der CSRD

Berücksichtigung neuer EU-Vorgaben im Regierungsentwurf:

  • Verschiebung der Berichtspflicht für Unternehmen der sog. zweiten und dritten Welle um zwei Jahre (Stop-the-Clock-Richtlinie vollständig berücksichtigt)
  • Übergangsregelung für Unternehmen der sog. ersten Welle mit 501 bis 1000 Beschäftigten (Content-Proposal-Richtlinie)
    • Unternehmen wären anderenfalls für das Geschäftsjahr 2025 berichtspflichtig, ab 2026 entfiele die Berichtspflicht wieder

Was sind die nächsten Schritte?

Auf nationaler Ebene:

  • Beratung und Entscheidung des Bundestags und des Bundesrats über das CSRD-Umsetzungsgesetz
  • Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens bis Ende des Jahres 2025
  • Berücksichtigung der Änderungen auf EU-Ebene möglichst noch während des laufenden Gesetzgebungsverfahrens

Auf europäischer Ebene:

  • Content-Proposal-Richtlinie: Beratung und Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates
  • Überarbeitung der ESRS: Übermittlung eines Vorschlags für die überarbeiteten ESRS an die EU-Kommission Ende November 2025

Fazit und Ausblick

Die CSRD ist auf der Zielgeraden.

  • Aber: die inhaltliche und zeitliche Umsetzung ist abhängig vom Fortschritt des EU-Gesetzgebungsverfahrens.
  • Eine Berücksichtigung der Vorgaben der Content-Proposal-Richtlinie im laufenden nationalen Gesetzgebungsverfahren ist nur möglich, wenn EU-Gesetzgebungsverfahren zügig voranschreitet.

Inhaltlich ist insgesamt mit einer

  • Vereinfachung der EU-Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und
  • einer Reduzierung der Datenpunkte zu rechnen.

Für die berichtspflichtigen Unternehmen bedeutet dies, dass die Gesetzgebungsverfahren, die sowohl auf nationaler als auch europäischer Ebene andauern, im Blick zu behalten sind.

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