Digitalisierung des Gesellschaftsrechts durch das DiRUG und DiREG

17. November 2023
Digitalisierung des Gesellschaftsrechts durch das DiRUG und das DiREG
Worum geht's? EU-Digitalisierungsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1151) vom 31. Juli 2019 Umsetzung in Deutschland durch Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 5. Juli 2021 (in Kraft seit. 1. August 2022) Daneben: Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiREG) vom 26. Juli 2022 (vollständig in Kraft seit 1. August 2023) Evaluation des Regelwerks bis Anfang August 2024 geplant
Wesentliche Online-Verfahren Bar- und Sachgründung GmbH & UG (haftungsbeschränkt) Online-Beglaubigung von Anmeldungen zum Handels-, Vereins-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregister Virtuelle GmbH-Gesellschafterversammlung inkl. Online-Beurkundung einstimmig gefasster satzungsändernder Beschlüsse einschließlich Kapitalmaßnahmen
Weitere Neuerungen Online-Errichtung Gründungsvollmacht Konsolidierung der Offenlegung von Registerinformationen und Gebühren insb. keine Gebühren mehr für Registerabruf Vereinfachung des grenzüberschreitenden Informationsaustauschs bzgl. Registereintragungen
Ausblick Evaluation DiRUG & DiREG bis Ende August 2024 insbesondere im Hinblick auf etwaige Ausweitung notarieller Online-Verfahren bspw. zukünftig auch Online-AG-Gründungen und Online-Umwandlungsmaßnahmen denkbar
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