Eckpunkte der überarbeiteten Bekanntmachung der Kommission über die Abgrenzung des relevanten Marktes

5. März 2024
# le g a l t 5. März 2024 p o t l i g h s
Eckpunkte der überarbeiteten Bekanntmachung der Kommission über die Abgrenzung des relevanten Marktes
Worum geht's?
- Erste Überarbeitung der Bekanntmachung über die Abgrenzung des relevanten Marktes (im Folgenden "Bekanntmachung") seit deren Einführung in 1997
- Marktabgrenzung ist Ausgangspunkt für Feststellung möglicher Wettbewerbsbeschränkungen sowie Fusions- und Missbrauchskontrolle
- Anpassungsbedarf aufgrund zunehmender Digitalisierung, Globalisierung und veränderter Geschäftsmodelle
- Deutlich umfangreichere und detailliertere Erläuterungen mit Beispielen und Verweisen auf Entscheidungspraxis der Kommission
- Stärkere Betonung nicht preisbezogener Elemente (z.B. Nachhaltigkeit, Innovation)
- Guidance zur Marktabgrenzung in besonderen Konstellationen (z.B. bei mehrseitigen Plattformen, F&E)
Hintergründe für die Überarbeitung
- Erhebliche gesellschaftliche und technologische Veränderungen wie der grüne und der digitale Wandel
- Entstehung neuer Formen des Waren- und Dienstleistungsangebots
- Zunehmend vernetzter und globalisierter Handel
- Wichtige Entwicklungen im Bereich der Durchsetzung des EU-Wettbewerbsrechts durch die Kommission und in der Rechtsprechung der Unionsgerichte
Marktabgrenzung im digitalen Wandel
- Überarbeitete Bekanntmachung enthält spezifische Erläuterungen zu den Themen, die für die Abgrenzung digitaler Märkte besonders relevant sind, u.a.:
- Mehrseitige Plattformen;
- Digitale Ökosysteme (z.B. zusammengesetzt aus Produkten für ein mobiles Betriebssystem einschl. Hardware, Software und App-Store);
- Berechnung von Marktanteilen auf Nullpreismärkten;
- Unterscheidung zwischen Offline- und Online- Märkten
Im Einzelnen: mehrseitige Plattformen
- Marktabgrenzung bei mehrseitigen Plattformen
- Zwischen verschiedenen Nutzergruppen der Plattform findet Interaktion statt
- Einheitliche oder getrennte Märkte: Bestehen auf den verschiedenen Plattformseiten erhebliche Unterschiede bei den Substitutionsmöglichkeiten? Dafür entscheidend sind u.a.:
- Verhaltensbezogene Faktoren (z.B. Homing- Entscheidungen jeder Nutzergruppe – Single- v. Multi-Homing);
- Art der Plattform (z.B. Transaktions- oder Matching-Plattform);
- Auswirkungen indirekter Netzwerkeffekte zwischen den Nutzergruppen
Im Einzelnen: mehrseitige Plattformen
- Wenn mehrseitige Plattformen einer Nutzergruppe ein Produkt zum monetären Nullpreis oder sogar zu einem negativen Preis anbieten:
- Small but Significant Non-transitory Decrease of Quality (SSNDQ-Test) statt Small but Significant Non-transitory Increase in Price (SSNIP-Test), d.h. ob und inwieweit Abnehmer im Falle einer geringfügigen, aber signifikanten und anhaltenden Qualitätsminderung auf andere Produkte oder Dienstleistungen ausweichen würden
- Nichtpreisliche Parameter maßgeblich für Beurteilung der Substitution
Mehr als nur der Preis
- Alternative Paramater zur Marktabgrenzung:
- Innovationsgrad des Produkts
- Qualitätsaspekte
- Nachhaltigkeit;
- Ressourceneffizienz;
- Nutzungsvielfalt;
- Integrationsmöglichkeiten in andere Produkte;
- Gebotener Schutz der Privatsphäre
- Vorlaufzeiten und Transportkosten
- Zuverlässigkeit und Widerstandsfähigkeit der Lieferketten
Der Beitrag steht hier für Sie zum Download bereit.