Eckpunkte der überarbeiteten Bekanntmachung der Kommission über die Abgrenzung des relevanten Marktes

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5. März 2024

# le g a l t 5. März 2024 p o t l i g h s

Eckpunkte der überarbeiteten Bekanntmachung der Kommission über die Abgrenzung des relevanten Marktes

Worum geht's?

  • Erste Überarbeitung der Bekanntmachung über die Abgrenzung des relevanten Marktes (im Folgenden "Bekanntmachung") seit deren Einführung in 1997
  • Marktabgrenzung ist Ausgangspunkt für Feststellung möglicher Wettbewerbsbeschränkungen sowie Fusions- und Missbrauchskontrolle
  • Anpassungsbedarf aufgrund zunehmender Digitalisierung, Globalisierung und veränderter Geschäftsmodelle
  • Deutlich umfangreichere und detailliertere Erläuterungen mit Beispielen und Verweisen auf Entscheidungspraxis der Kommission
  • Stärkere Betonung nicht preisbezogener Elemente (z.B. Nachhaltigkeit, Innovation)
  • Guidance zur Marktabgrenzung in besonderen Konstellationen (z.B. bei mehrseitigen Plattformen, F&E)

Hintergründe für die Überarbeitung

  • Erhebliche gesellschaftliche und technologische Veränderungen wie der grüne und der digitale Wandel
  • Entstehung neuer Formen des Waren- und Dienstleistungsangebots
  • Zunehmend vernetzter und globalisierter Handel
  • Wichtige Entwicklungen im Bereich der Durchsetzung des EU-Wettbewerbsrechts durch die Kommission und in der Rechtsprechung der Unionsgerichte

Marktabgrenzung im digitalen Wandel

  • Überarbeitete Bekanntmachung enthält spezifische Erläuterungen zu den Themen, die für die Abgrenzung digitaler Märkte besonders relevant sind, u.a.:
  • Mehrseitige Plattformen;
  • Digitale Ökosysteme (z.B. zusammengesetzt aus Produkten für ein mobiles Betriebssystem einschl. Hardware, Software und App-Store);
  • Berechnung von Marktanteilen auf Nullpreismärkten;
  • Unterscheidung zwischen Offline- und Online- Märkten

Im Einzelnen: mehrseitige Plattformen

  • Marktabgrenzung bei mehrseitigen Plattformen
  • Zwischen verschiedenen Nutzergruppen der Plattform findet Interaktion statt
  • Einheitliche oder getrennte Märkte: Bestehen auf den verschiedenen Plattformseiten erhebliche Unterschiede bei den Substitutionsmöglichkeiten? Dafür entscheidend sind u.a.:
  • Verhaltensbezogene Faktoren (z.B. Homing- Entscheidungen jeder Nutzergruppe – Single- v. Multi-Homing);
  • Art der Plattform (z.B. Transaktions- oder Matching-Plattform);
  • Auswirkungen indirekter Netzwerkeffekte zwischen den Nutzergruppen

Im Einzelnen: mehrseitige Plattformen

  • Wenn mehrseitige Plattformen einer Nutzergruppe ein Produkt zum monetären Nullpreis oder sogar zu einem negativen Preis anbieten:
  • Small but Significant Non-transitory Decrease of Quality (SSNDQ-Test) statt Small but Significant Non-transitory Increase in Price (SSNIP-Test), d.h. ob und inwieweit Abnehmer im Falle einer geringfügigen, aber signifikanten und anhaltenden Qualitätsminderung auf andere Produkte oder Dienstleistungen ausweichen würden
  • Nichtpreisliche Parameter maßgeblich für Beurteilung der Substitution

Mehr als nur der Preis

  • Alternative Paramater zur Marktabgrenzung:
  • Innovationsgrad des Produkts
  • Qualitätsaspekte
  • Nachhaltigkeit;
  • Ressourceneffizienz;
  • Nutzungsvielfalt;
  • Integrationsmöglichkeiten in andere Produkte;
  • Gebotener Schutz der Privatsphäre
  • Vorlaufzeiten und Transportkosten
  • Zuverlässigkeit und Widerstandsfähigkeit der Lieferketten

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