Tätigkeitsbericht der BLE: Zunehmende Bedeutung des AgrarOLkG für unfaire Praktiken in der Lieferkette

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18. April 2024

Worum geht's?

  • Die BLE (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung) hat jüngst ihren Tätigkeitsbericht 2023 über die Anwendung des AgrarOLkG (Agrarorganisationen- und-Lieferketten-Gesetz) vorgelegt.
  • Das Gesetz soll Lieferanten durch verbotene "schwarze" und "graue" Vertragsklauseln vor unlauteren Handelspraktiken "übermächtiger" Käufer in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette schützen.
  • Die BLE kann bei einem Verdacht eine Untersuchung einleiten und bei einem Verstoß Bußgelder bis zu 750.000 EUR verhängen.

Allgemeine Entwicklungen 2023

  • Seit Ablauf der Übergangsfrist für die Anwendung der Verbotstatbestände im Juni 2022 gewinnt das AgrarOLkG in der Praxis zunehmend an Bedeutung.
  • Marktteilnehmer reichten im Jahr 2023 insgesamt 11 Beschwerden nach § 25 AgrarOLkG bei der BLE ein. Davon kamen 2 von Verbänden.
  • In 5 Fällen leitete die BLE anschließend Verfahren ein.
  • Insgesamt waren 7 Untersuchungen bei der BLE anhängig, von denen 4 abgeschlossen werden konnten.
  • Daneben erhielt die BLE 40 inoffizielle Anfragen aus der Praxis zur Umsetzung des Gesetzes.

Die relevantesten Themen in der Praxis

  • Wann ist der persönliche Anwendungsbereich nach § 10 eröffnet (Umsatzberechnung und –zurechnung)?
  • Wann ist der sachliche Anwendungsbereich nach § 2 eröffnet (Definition von Milch-, Fleisch-, Obst-, Gemüse- und Gartenbauprodukten)?
  • Wann beginnt die Zahlungsfrist nach § 11, wenn für die Qualitätsbeurteilung der Ware nicht der Lieferzeitpunkt entscheidend ist, z.B. bei Pflanzkartoffeln, Wein?
  • Nicht vom Gesetz erfasst: Zu weitgehende sowie intransparente Vertragsstrafen.

Abgeschlossene Untersuchungen (1/2)

  • Erzeugergenossenschaft Gartenbauprodukte
  • Ein Lieferant beschwerte sich über einseitige Preisveränderungen und machte dadurch einen Verstoß gegen § 15 Nr. 4 geltend.
  • Das Verfahren konnte nach einer einvernehmlichen Lösung eingestellt werden.
  • Lebensmitteleinzelhandel
  • Lieferanten beschwerten sich gegenüber 3 der 4 größten LEH-Anbieter über die Retournierung und Verrechnung von nicht verkauftem Obst und Gemüse. Dadurch kam der Verdacht von Verstößen gegen § 12 und § 16 Abs. 1 Nr. 1 auf.
  • Nachdem die Abnehmer ihren Prozess änderten, konnte das Verfahren eingestellt werden.

Abgeschlossene Untersuchungen (2/2)

  • Kaufland Distributionsvergütung I
  • Lieferanten beschwerten sich über vermeintlich unzulässige Listungsgebühren gem. § 17 S. 1.
  • Die BLE qualifizierte die Zahlungen jedoch nicht als Listungsgebühren und stellte das Verfahren ein.
  • Kaufland Distributionsvergütung II
  • Es bestand der Verdacht von geforderten Kostenübernahmen durch Lieferanten ohne spezifischen Zusammenhang gem. § 16 Abs. 2.
  • Die BLE schloss sich der Einschätzung des Bundeskartellamts im Parallelverfahren an und stellte das Verfahren ein.

Weitere Veröffentlichungen zum AgrarOLkG

  • Der nun veröffentlichte Tätigkeitsbericht 2023 der BLE folgt auf die Berichte für die Jahre 2022 und 2021.
  • Auf ihrer Homepage publiziert die BLE daneben Fallberichte zu ausgewählten Untersuchungen, zuletzt etwa zum Verfahren „Kaufland Distributionsvergütung“
  • Im Oktober 2023 veröffentlichte das BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) einen umfangreichen Evaluierungsbericht gemäß § 59 AgrarOLkG zu den Regelungen über unlautere Handelspraktiken.

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