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Formatwahl der DAX-Unternehmen in der HV-Saison 2026: Hintergründe und Ableitungen für 2027 

20. Juli 2026

Die Hauptversammlungssaison 2026 ist für die in DAX und MDAX notierten Gesellschaften seit Ende Juni bzw. Anfang Juli 2026 beendet. Anders als im (Vor-)Jahr 2025 wurde die diesjährige Saison in rechtlicher Hinsicht nicht durch das Dauerthema Versammlungsformat dominiert. Seinerzeit stand bei einem Großteil der Gesellschaften die Verlängerung der Ermächtigung auf der Tagesordnung. Die Hauptversammlung der TUI AG hatte der Verlängerung der Ermächtigung zur Abhaltung virtueller Hauptversammlungen gleich zu Beginn der Saison 2025 nicht zugestimmt und auch der Beschlussvorschlag der Siemens AG hatte nicht die im konkreten Fall erforderliche Dreiviertelmehrheit erreicht.[1]

Auch wenn Diskussionen über das Format in der Saison 2026 – abseits der generell kritischen Haltung einzelner Investoren und Stimmrechtsberater[2] – keine herausgehobene Rolle spielten, lassen sich gleichwohl interessante Erkenntnisse mit Blick auf dieses Dauerthema gewinnen. Denn aus der Wahl des konkreten Formats (dazu nachfolgend unter Ziffer I) in Kombination mit weiteren gesellschaftsspezifischen Informationen lassen sich Ableitungen zu den Hintergründen der jeweiligen Formatentscheidung treffen (dazu unter Ziffer II). Hieraus wiederum lassen sich Gestaltungsoptionen für künftige Ermächtigungen – insbesondere im kommenden Jahr – entwickeln (Ziffer III).

I. Hauptversammlungsformat

Seit der Hauptversammlungssaison 2023, ab der die dauerhafte gesetzliche Grundlage für die Abhaltung virtueller Hauptversammlungen[3]den maßgeblichen rechtlichen Rahmen bildet, stehen Gesellschaften vor der (jährlichen) Entscheidung, ob sie ihre Hauptversammlung virtuell oder in Präsenz durchführen. Ein Blick auf die gesamte DAX-Familie[4] für die Jahre 2023 bis 2025 zeigt dabei, dass sich virtuelles und Präsenzformat ungefähr die Waage halten.[5] Dabei hielten die im SDAX notierten Gesellschaften (weit) überwiegend Präsenzhauptversammlungen ab,[6] während sich die Verteilung im MDAX weitgehend ausgeglichen darstellte.[7]  Insbesondere bei den DAX-40-Unternehmen erfreute sich das Format der virtuellen Hauptversammlung hingegen großer Beliebtheit und wurde 2023 bis 2025 jeweils überwiegend gewählt.[8] 
In der Hauptversammlungssaison 2026[9];wurden im MDAX insgesamt 27 der 47[10];Hauptversammlungen in Präsenz (57 %) und die übrigen 20 virtuell abgehalten. Dies entspricht im Wesentlichen der Verteilung in den Vorjahren. Das Verhältnis zwischen den Formaten hält sich somit im MDAX weiterhin die Waage, ohne dass sich ein klarer Trend zugunsten eines bestimmten Formats verfestigt.[11]

Im DAX haben 21 von 38[12];Gesellschaften in der Saison 2026 eine Präsenzversammlung abgehalten (55 %), während 17 Unternehmen das virtuelle Format wählten. Dies ist bemerkenswert, da – wie erwähnt – seit Geltung des neuen Regimes für virtuelle Hauptversammlungen im DAX konstant mehr virtuelle Versammlungen durchgeführt wurden. Die Anzahl an Präsenzhauptversammlungen hat sich im Vergleich zu den Vorjahren somit erheblich erhöht.[13]

Grafisch stellt sich die Verteilung von virtuellem und Präsenzformat im DAX (in seiner jeweiligen Zusammensetzung) wie folgt dar:

II. Ableitungen zu den Hintergründen der Formatentscheidung

Prima facie könnte der zuvor dargestellte Anstieg der Präsenzversammlungen im DAX den Eindruck einer Trendumkehr erwecken. Unseres Erachtens darf die Formatwahl in der Saison 2026 aber nicht isoliert betrachtet werden. Vielmehr dürften in diesem Zusammenhang auch die intensiven Diskussionen – insbesondere in der Saison 2025, in der die Entscheidung über die Ermächtigung (erneut) bei 32 von 38 der damaligen DAX-Gesellschaften auf der Tagesordnung stand[14];über das Format zu berücksichtigen sein. Denn die (anhaltende) Skepsis einzelner Investoren und Stimmrechtsberater gegenüber dem virtuellen Format[15];und der erwähnten Umstand, dass die Beschlussvorschläge über die Verlängerung der Satzungsermächtigungen bei der TUI AG und der Siemens AG nicht die erforderlichen Mehrheiten erreichen konnten, hatte die Diskussion zu der Thematik relativ früh in der letzten Hauptversammlungssaison (auch medial) befeuert. 

Auf diese Diskussion – und zur Sicherung der notwendigen Zustimmungsquoten für ihre vorgeschlagenen Ermächtigungen – hatten die DAX-Gesellschaften insbesondere auf zweierlei Weise reagiert: 

  • Zum einen (und wohl am naheliegendsten) hatte seinerzeit mit 29 von 32 betroffenen Gesellschaften der weit überwiegende Teil der Unternehmen die Verlängerung der Ermächtigung (erneut) auf die von den Stimmrechtsberatern bzw. institutionellen Investoren geforderte Laufzeit von zwei Jahren beschränkt.
  • Zum anderen hatte eine Reihe von Unternehmen konkrete Zusicherungen mit Blick auf die zukünftige Abhaltung einer Präsenzversammlung sowie Zusicherungen bezüglich der Abhaltung von Präsenzhauptversammlungen im Fall von bestimmten besonderen Tagesordnungspunkten abgegeben.[16]

Unter anderem hieran wird deutlich, dass die Ausgestaltung vieler Ermächtigungen maßgeblich durch vorausgegangene Diskussionen (mit-)beeinflusst wurde. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob ein Zusammenhang zwischen der konkreten Ausgestaltung und der Wahl des For-mats in der Saison 2026 besteht.

1. Überblick über die Laufzeit der Ermächtigungen im DAX

Als Einstieg in die weitere Untersuchung visualisiert die nachfolgende Grafik die Laufzeiten der Ermächtigungen zur Abhaltung virtueller Hauptversammlungen seit 2023 im DAX.

Hieraus wird ersichtlich, dass in der Hauptversammlungssaison 2027 voraussichtlich[17] 29 Gesellschaften über die Verlängerung der Satzungsermächtigung beschließen lassen müssen.[18]

2. Vermehrte Wahl des Präsenzformats im Jahr vor Verlängerung der Ermächtigung?

62 % dieser Gesellschaften (18 von 29) haben in diesem Jahr eine Präsenz-Hauptversammlung durchgeführt.[19] Dabei war dies für acht[20] dieser Gesellschaften die erste Präsenzveranstaltung seit Geltung des gesetzlichen Regimes, wohingegen fünf[21];Gesellschaften seit 2023 ohnehin stets das Präsenzformat gewählt haben. Die übrigen fünf[22];Gesellschaften haben seit 2023 sowohl das virtuelle als auch das Präsenzformat gewählt.

Diese Zahlen sind durchaus bemerkenswert. Denn im Umkehrschluss ergibt sich, dass von den 21 Gesellschaften, die in diesem Jahr eine Präsenz-Hauptversammlung abgehalten haben, nur bei dreien keine Verlängerung der Satzungsermächtigung im nächsten Jahr erforderlich ist.[23];Zwar liegt mit Blick auf die fünf Gesellschaften, die seit 2023 stets das Präsenzformat gewählt haben, nahe, dass die bei ihnen im kommenden Jahr anstehende Verlängerung der Satzungsermächtigung bei der Formatentscheidung allenfalls eine untergeordnete Rolle gespielt haben dürfte. Hinsichtlich der insgesamt 13 Gesellschaften, die bislang zwischen den Formaten gewechselt bzw. in diesem Jahr zum ersten Mal eine Präsenzversammlung durchgeführt haben, liegt es unseres Erachtens aber nicht fern, dass diese Entscheidung (jedenfalls auch) im Zusammenhang mit der anstehenden Verlängerung der Satzungsermächtigung im kommenden Jahr getroffen worden ist.

3. Abhaltung von Präsenz-Hauptversammlungen aufgrund konkreter Zusagen?

Neben der anstehenden Verlängerung der Ermächtigung liegt es unseres Erachtens zudem nicht fern, dass einige Gesellschaften die Entscheidung für das Präsenzformat auch aufgrund einer zuvor abgegebenen Zusage bzw. Selbstverpflichtung getroffen haben. Soweit ersichtlich haben in dieser Hauptversammlungssaison mit der Allianz SE, der Deutsche Bank AG, der Infineon Technologies AG, der MTU Aero Engines AG und der Vonovia SE fünf Gesellschaften eine Präsenzhauptversammlung abgehalten, die zuvor entsprechende Zusagen gemacht hatten. Bei allen Gesellschaften steht im nächsten Jahr zudem die Verlängerung der Ermächtigung an.

Vier dieser Gesellschaften – die Allianz SE, die Deutsche Bank AG, die Infineon Technologies AG und die MTU Aero Engines AG –  hatten dabei im letzten Jahr zugesagt bzw. die Absicht bekundet, die Hauptversammlung 2026 in Präsenz durchzuführen.[24] Die Allianz SE hatte diese Absicht unter anderem damit begründet, dass mit der ordentlichen Hauptversammlung 2026 die Amtszeit des langjährigen Aufsichtsratsvorsitzenden Michael Diekmann endete.[25] Die Vonovia SE hatte im vergangenen Jahr – etwas allgemeiner – zugesagt, "innerhalb des Ermächtigungszeitraums" (von zwei Jahren) mindestens eine Hauptversammlung als Präsenzhauptversammlung durchzuführen. 

Jedenfalls mit Blick auf die vier Gesellschaften, die konkret für dieses Jahr eine Präsenzhauptversammlung zugesagt hatten, dürfte die (Mit-)Ursache der Formatentscheidung somit klar sein. Aber auch mit Blick auf die Vonovia SE liegt es nahe, dass die abgegebene Zusage eine Rolle gespielt hat. Denn aus Sicht der Gremien spricht vieles dafür, im ersten Jahr nach Verlängerung der Ermächtigung eine Präsenzhauptversammlung durchzuführen, um (auch) auf diese Weise die Akzeptanz der Durchführung einer virtuellen Versammlung zukünftig zu steigern.

4. Zusammenfassende Bewertung

Aus den zuvor dargestellten Erkenntnissen ergibt sich unseres Erachtens, dass die in diesem Jahr mehrheitlich erfolgte Wahl des Präsenzformates im DAX nicht als Anzeichen eines Paradigmenwechsels zu werten ist. Denn vier der 21 Gesellschaften waren bei ihrer Entscheidung zu einem gewissen Grad schon durch ihre Zusicherung aus dem Vorjahr festgelegt, bei einer fünften liegt dieser Schluss sehr nahe. Aber auch mit Blick auf die übrigen Gesellschaften, die in diesem Jahr eine Präsenzversammlung durchgeführt haben und bei denen im kommenden Jahr eine Verlängerung der Ermächtigung notwendig wird, ist nach unserer Auffassung eine differenzierte Einordnung geboten. So gibt es bei Gesellschaften, die – wie die Deutsche Telekom AG oder die Symrise AG – seit 2023 stets eine Präsenzversammlung durchgeführt haben, eine geäußerte Präferenz für dieses Format.[26] Zudem hat etwa die BASF SE öffentlich kommuniziert, für den Zeitraum bis 2028 jährlich zwischen virtuellem und Präsenzformat zu wechseln.[27]Demgegenüber bestehen bei den acht Gesellschaften, die in diesem Jahr erstmals eine Präsenzhauptversammlung durchgeführt haben, nach unserer Auffassung starke Anhaltspunkte dafür, dass diese Entscheidung (jedenfalls auch) mit der im kommenden Jahr anstehenden Verlängerung der Ermächtigung zusammenhängt.

Unseres Erachtens sollte das dargestellte Vorgehen jedenfalls derjenigen Unternehmen, die das virtuelle Format (auch weiterhin) nutzen möchten, nicht als opportunistisches Verhalten, sondern als Beitrag zu einer (weiteren) Versachlichung der Debatte um das Hauptversammlungsformat eingeordnet werden. Denn sowohl konkrete Zusagen als auch die tatsächliche Abhaltung einer Präsenzversammlung entziehen der teilweise geäußerten Kritik einer "Flucht ins Virtuelle"[28] die Grundlage. 

III. Ausblick 2027: Macht die Siemens-Variante Schule?

Ausgehend von den zuvor dargestellten Erkenntnissen ist insbesondere von Interesse, wie sich die Unternehmen in der kommenden Hauptversammlungssaison positionieren werden. Insofern halten wir es nicht für ausgeschlossen, dass im kommenden Jahr weitere Gesellschaften ein ähnliches Vorgehen wie die Siemens AG wählen. Diese "musste" in diesem Jahr ohnehin eine Präsenzversammlung abhalten, in der die diesmal vorgeschlagene Satzungsermächtigung die erforderliche Mehrheit erreicht hat. Die Siemens AG hat dabei von einer Befristung auf zwei Jahre abgesehen, sondern den gesetzlich zulässigen Maximalzeitraum von fünf Jahren ausgeschöpft und zugesichert, innerhalb des Ermächtigungszeitraums mindestens eine Hauptversammlung in Präsenz abzuhalten und bei der Entscheidung auch Einzelfallumstände, wie etwa die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft sowie die anstehenden Tagesordnungspunkte zu berücksichtigen. Die Siemens AG hat diese Gestaltung – zutreffend – unter anderem damit begründet, dass eine solche Laufzeit angesichts des erheblichen Planungs- und Vorbereitungsaufwands für eine Hauptversammlung angemessen erscheint.[29]

Ein Indiz dafür, dass eine vergleichbare Variante künftig auch von anderen Gesellschaften gewählt wird, findet sich etwa bereits in dem Beschlussvorschlag der Deutsche Bank AG in der Hauptversammlung 2025. Dort heißt es, dass der "Vorstand die feste Absicht [hat], die ordentliche Hauptversammlung künftig in regelmäßigen Abständen, die nicht länger als vier Jahre sein sollen, im Präsenzformat durchzuführen, so dass bei einer Präsenzveranstaltung im Jahr 2026 die nächste Präsenzveranstaltung spätestens im Jahr 2030 abgehalten würde."[30];Hieraus lässt sich zwanglos der Schluss ziehen, dass auch hier künftig der Ermächtigungsrahmen weiter ausgeschöpft werden, aber jedenfalls eine Hauptversammlung innerhalb des Ermächtigungszeitraums in Präsenz stattfinden soll.

Unseres Erachtens wäre dies eine begrüßenswerte Entwicklung. Denn auf diese Weise wäre sichergestellt, dass das Thema Hauptversammlungsformat nicht immer wieder in (sehr) kurzen Abständen präsent ist und Raum einnimmt, der besser bei inhaltlichen Themen verortet wäre. Gleichzeitig würde der an dem virtuellen Format geäußerten Kritik Rechnung getragen. Denkbar – aber keineswegs zwingend – wäre auch, dass (abseits der turnusmäßigen Abhaltung und wie von einigen Gesellschaften bereits praktiziert) gewisse Sachverhalte angeführt werden, in denen eine Präsenzversammlung grundsätzlich abgehalten (Strukturmaßnahmen[31]) bzw. besonders erwogen (etwa bei einem Wechsel des Aufsichtsratsvorsitzenden) werden soll. Allerdings ist bei einer solchen Selbstbindung Augenmaß geboten. Denn die für die Gesellschaft notwendige Flexibilität sollte nicht dadurch über Gebühr eingeschränkt werden, dass über das Instrument der Selbstbindung weitreichende Vorgaben für die Wahl des Hauptversammlungsformats in Abhängigkeit von bestimmten Tagesordnungspunkten gemacht werden.

 

[1] Siehe hierzu ausführlich Merkner/Schulenburg/Elixmann, AG 2025, 727 Rz. 1, 11, 28.

[2] Unveränderte Skepsis besteht weiterhin insbesondere seitens ISS (vgl. Continental Europe Proxy Voting Guidelines, Effective for Meetings on or after February 1, 2026, veröffentlicht 9.12.2025, S. 36 – abrufbar unter ISS STOXX Proxy Voting Policies) und BVI (vgl. die Analyse-Leitlinien für Hauptversammlungen 2026, Ziff. 6 – abrufbar unter BVI Analyse-Leitlinien für Hauptversammlungen). Für das zurückhaltende Abstimmverhalten institutioneller Investoren siehe exemplarisch die Grundsätze der Stimmrechtsausübung der Deka Investment GmbH v. 17.12.2025, Ziff. 8 (abrufbar unter Deka Corporate Governance).

[3] Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften v. 20.7.2022, BGBl. I 2022, 1166 ff.

[4] DAX, MDAX und SDAX.

[5] Nach einer Erhebung von Danwerth, AG 2025, 897, Rz. 3, wurden 83 von 154 Hauptversammlungen (54 %) der HV-Saison 2025 in allen drei Indices virtuell durchgeführt. In der Hauptversammlungssaison 2024 lag die Quote bei 49 % und 2023 bei 51 %.

[6] Nach der Auswertung der DSW, HV-Report 2025, S. 13, 15 (abrufbar unter DSW HV-Report), stellte sich die Verteilung bislang wie folgt dar: 2025: 64 % Präsenz zu 36 % virtuell; 2024: 60 % Präsenz zu 40 % virtuell; 2023: 62 % Präsenz zu 38 % virtuell.

[7] Nach der Auswertung der DSW, HV-Report 2025, S. 13, 15, stellte sich die Verteilung bislang wie folgt dar: 2025: 43 % Präsenz zu 57 % virtuell; 2024: 54 % Präsenz zu 46 % virtuell; 2023: 51 % Präsenz zu 49 % virtuell.

[8] Zu den absoluten Zahlen siehe Merkner/Schulenburg/Elixmann, AG 2025, 727 Rz. 4 sowie nachfolgende grafische Darstellung. Für die prozentuale Verteilung vgl. DSW, HV-Report 2025, S. 13, 15: 2025: 33 % Präsenz zu 67 % virtuell; 2024: 26 % Präsenz zu 74 % virtuell; 2023: 26 % Präsenz zu 74 % virtuell.

[9] Die folgende Untersuchung – sowohl mit Blick auf den MDAX als auch mit Blick auf den DAX – beschränkt sich dabei auf die Einberufungen derjenigen Gesellschaften, die zum Stichtag 1. Januar 2026 in den beiden Indizes gelistet waren. Zum 22.6.2026 wurde die HOCHTIEF AG für die Porsche Automobil Holding SE in den DAX aufgenommen. Im MDAX gab es mit Wirkung zum 23.3.2026 folgende Wechsel: (i) Aufnahme Deutz AG bei Entnahme TeamViewer SE; (ii) Aufnahme Salzgitter AG bei Entnahme Fielmann Group AG und (iii) Aufnahme Jenoptik AG bei Entnahme Carl Zeiss Meditec AG sowie zum 22.6.2026 folgende Wechsel: (i) Aufnahme Porsche Automobil Holding SE bei Entnahme HOCHTIEF AG; (ii) Aufnahme Elmos Semiconductor SE bei Entnahme Redcare Pharmacy N.V.; (iii) Aufnahme Siltronic AG bei Entnahme Ströer SE & Co. KGaA und (iv) Aufnahme SUSS MicroTec SE bei Entnahme Jungheinrich AG. Mit Wirkung zum 9.3.2026 wurde zudem die Deutsche Wohnen SE aus dem MDAX entnommen, da der Anteil an frei handelbaren Aktien unter den für einen Verbleib erforderlichen Mindeststreubesitz von 10 % gefallen war. Für sie wurde die Schaeffler AG in den MDAX aufgenommen.

[10] In die Auswertung werden ausschließlich Gesellschaften einbezogen, deren Satzungssitz in Deutschland liegt und die damit dem deutschen Aktienrecht unterliegen. Insofern bleiben die – mittlerweile in den SDAX gewechselte – Redcare Pharmacy N.V. mit Satzungssitz in den Niederlanden sowie die AROUNDTOWN SA und die RTL Group S.A. jeweils mit Satzungssitz in Luxemburg außer Betracht.

[11] Siehe hierzu DSW, HV-Report 2025, S. 15 (abrufbar unter: DSW HV-Report); vgl. auch Danwerth, AG 2025, 897, 898 mit geringfügiger prozentualer Abweichung für die HV-Saison 2024, die wohl darauf zurückzuführen sein dürfte, dass der jeweilige Untersuchungszeitraum und damit die ausgewerteten Indexzusammensetzungen voneinander abweicht.

[12] Die Airbus SE und die Qiagen N.V. mit Satzungssitz in den Niederlanden bleiben in der Auswertung außer Betracht.

[13] Siehe insoweit auch Bungert in: Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Band 4, 6. Aufl. 2024, § 35 Rz. 6, demzufolge sich das klassische Bild der Hauptversammlung jedenfalls bei großen Publikumsgesellschaften in Richtung des virtuellen Formats zu wandeln scheine.

[14] Vgl. im Detail Merkner/Schulenburg/Elixmann, AG 2025, 727 Rz. 8 f.

[15] Ausführlich Merkner/Schulenburg/Elixmann, AG 2025, 727 Rz. 10 f. Zur unveränderten Zurückhaltung von Stimmrechtsberatern und Investoren siehe bereits oben Fn. 2.

[16] Vgl. hierzu im Detail Merkner/Schulenburg/Elixmann, AG 2025, 727 Rz. 21 ff.

[17] Nicht eindeutig ist beispielsweise die beabsichtigte Handhabung der Symrise AG. Durch die ordentliche Hauptversammlung 2024 wurde die Ermächtigung für zwei Jahre verlängert und ist in diesem Jahr ausgelaufen. Eine Verlängerung der Ermächtigung wurde in den Jahren 2025 und 2026 nicht vorgeschlagen. Es ist denkbar, dass die Symrise AG aufgrund der kommunizierten Zielsetzung, grundsätzlich Präsenzversammlungen durchzuführen (vgl. Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2024, TOP 7, S. 7), hierauf bewusst verzichtet hat. Gleichwohl bleibt die weitere Entwicklung hier abzuwarten.

[18] Wie zuvor erwähnt, hatten in der Hauptversammlungssaison 2025 29 von 32 betroffenen DAX-Gesellschaften eine Verlängerung der Ermächtigung um zwei Jahre vorgeschlagen. Hierunter waren auch die mittlerweile in den MDAX abgestiegene Sartorius AG und die Siemens AG, die nach dem Nichterreichen der erforderlichen Mehrheit im Jahr 2025 in diesem Jahr eine Ermächtigung für einen Zeitraum von fünf Jahren erhalten hat (vgl. Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2026 der Siemens AG, TOP 8, S. 7 f. sowie die Abstimmungsergebnisse zur Hauptversammlung 2026). Allerdings haben die in der Zwischenzeit in den DAX aufgestiegenen Gesellschaften GEA Group AG und Scout24 SE im Jahr 2025 ebenfalls eine Ermächtigung über (nur) zwei Jahre (vorgeschlagen und) erhalten.

[19] Adidas AG; Allianz SE; BASF SE; Commerzbank AG; Deutsche Bank AG; Deutsche Post AG; Deutsche Telekom AG; Fresenius Medical Care AG; Fresenius SE & Co. KGaA; Hannover Rück SE; Henkel AG & Co. KGaA; Infineon Technologies AG; Merck KGaA; MTU Aero Engines AG; Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG; Scout24 SE; Siemens Energy AG; Vonovia SE.

[20] Allianz SE; Deutsche Bank AG; Hannover Rück SE; Infineon Technologies AG; Merck KGaA; MTU Aero Engines AG; Siemens Energy AG; Vonovia SE.

[21] Adidas AG; Deutsche Post AG; Deutsche Telekom AG; Henkel AG & Co. KGaA; Scout 24 SE.

[22] BASF SE; Commerzbank AG; Fresenius Medical Care AG; Fresenius SE & Co. KGaA; Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG.

[23] Hierbei handelt es sich um die Continental AG, Siemens AG und Symrise AG. Insoweit ist allerdings mit Blick auf die Symrise AG die geäußerte Präferenz für das Präsenzformat zu berücksichtigen. Hinsichtlich der Siemens AG ist zudem erneut darauf hinzuweisen, dass diese aufgrund der nicht erfolgten Verlängerung der Ermächtigung im Vorjahr in diesem Jahr keine Entscheidung zwischen virtuellem und Präsenzformat zu treffen hatte und die Verlängerung in diesem Jahr "nachgeholt" hat.

[24] Merkner/Schulenburg/Elixmann, AG 2025, 727 Rz. 23.

[25] Vgl. Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2025 der Allianz SE, TOP 10, S. 12.

[26] Siehe insoweit die Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2025 der Deutsche Telekom AG, TOP 8, S. 5 und die Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2024 der Symrise AG, TOP 7, S. 7.

[27] Siehe hierzu die Pressemitteilung der BASF SE vom 30.7.2025 "BASF-Gruppe im zweiten Quartal 2025" (abrufbar unter BASF Pressemitteilung).

[28] Siehe zu diesem Kritikpunkt bereits Süddeutsche Zeitung v. 6.12.2022: "Flucht ins Digitale" (abrufbar unter Süddeutsche Zeitung); aus jüngerer Zeit etwa Zeit Online v. 5.3.2026: "Anlegerschützer fordern mehr Präsenz-Hauptversammlungen" (abrufbar unter Zeit Online).

[29] Vgl. Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2026 der Siemens AG, TOP 8, S. 7 f.

[30] Vgl. Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2025 der Deutsche Bank AG, TOP 14, S. 18.

[31] Siehe hierzu etwa Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2025 der Vonovia SE, TOP 9, S. 6, wonach eine virtuelle Hauptversammlung bei der Beschlussfassung über wesentliche Strukturmaßnahmen (wie Unternehmensverträge oder Umwandlungsmaßnahmen) nur im Ausnahmefall (gemeint ist wohl insbesondere eine erneute Pandemie) durchgeführt werden soll. Eine ähnliche Zusage war bereits im Beschlussvorschlag für die Ermächtigung 2023 enthalten. Vor diesem Hintergrund fand daher auch die im Januar 2025 abgehaltene außerordentliche Hauptversammlung zur Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der Vonovia SE und der Deutsche Wohnen SE in Präsenz statt (vgl. dazu Merkner/Schulenburg/Elixmann, AG 2025, 727 Rz. 27).

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