#Legal Spotlight

Neue EU-Verordnung zur Investitionskontrolle – Was sich in der Praxis ändert

Neue EU-Verordnung zur Investitionskontrolle verabschiedet

Die neue Screening-VO führt zu einer weiteren Verschärfung und Europäisierung der Investitionskontrolle - die Mitgliedstaaten bleiben allerdings am Zug.

Was bedeutet das für Unternehmen und Investoren?

Dr. Silke Möller und Dr. Julian Schmid geben einen Überblick über die wesentlichen Änderungen.

Der Beitrag ist hier als Download verfügbar.

 
 
 
 
 
 
 

Über Glade Michel Wirtz

GLADE MICHEL WIRTZ ist mit rund 30 Anwältinnen und Anwälten und insgesamt ca. 60 juristischen und nicht-juristischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf die Bereiche Corporate und Competition spezialisiert. In diesen Feldern hat sie sich neben den traditionellen Beratungsinhalten auch für M&A, Litigation und Compliance einen Namen gemacht. Als fokussierte Boutique-Kanzlei berät GLADE MICHEL WIRTZ Unternehmen aus DAX, MDAX oder TecDAX, mittelständische Unternehmen, sowie ausländische, weltweit tätige Konzerne und Investoren national und international im Kapital- und Personengesellschaftsrecht, bei Unternehmenskäufen und -zusammenschlüssen, zu Restrukturierung und Sanierung, in Kartellbußgeld- und Fusionskontrollverfahren sowie zu Compliance-Fragen. Im Bereich Litigation liegt der Fokus auf der Lösung von gesellschaftsrechtlichen, kapitalmarktrechtlichen und kartellrechtlichen Konflikten.