Zum Anwendungsbereich des KapMuG

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Zum Anwendungsbereich des KapMuG

Im Wirecard-Komplex hat der BGH mit Beschluss vom 26. Februar 2026 (Az. III ZB 22/24) klargestellt, dass das KapMuG nur für Ansprüche gilt, die einem Kläger in seiner Eigenschaft als Kapitalanleger zustehen. Das KapMuG findet nach Auffassung des BGH daher keine Anwendung auf Ansprüche kreditgebender Banken, selbst wenn die geltend gemachten Schadensersatzansprüche der Bank auf falsche öffentliche Kapitalmarktinformationen gestützt werden und damit einen inhaltlichen Kapitalmarktbezug aufweisen.

Die Entscheidung und die daraus folgenden Konsequenzen beleuchten Dr. Alexander Retsch, Dr. Jens Poll und Dr. Janine Pietsch.

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Über GLADE MICHEL WIRTZ

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