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GLADE MICHEL WIRTZ berät 1&1 Mail & Media bei Durchsetzung des DMA gegen Google: LG Mainz untersagt Google die Bevorzugung von Gmail zugunsten von GMX und WEB.DE

25. August 2025

Das Landgericht Mainz hat Google mit Urteil vom 12. August 2025 untersagt, den eigenen E-Mailservice Gmail bei der Einrichtung eines Android-Smartphones zu bevorzugen. Vielmehr sollen für die Erstellung eines Google-Kontos E-Mail-Adressen von alternativen E-Mail-Providern gleichberechtigt zugelassen werden. Geklagt hatten im Oktober 2024 die E-Mail-Anbieter GMX und WEB.DE, vertreten durch ihre Muttergesellschaft 1&1 Mail & Media. Rechtliche Grundlage für die Klage ist der Digital Markets Act (DMA), der seit März 2024 gilt und die Koppelung von Gmail mit den zentralen Plattformservices von Google wie Android, Google Play, YouTube und Chrome verbietet. 

"Dies ist ein gutes Zeichen für den Wettbewerb und die Wahlfreiheit der Verbraucher. Millionen Nutzer können sich künftig bewusst gegen Gmail und für einen europäischen Anbieter mit Datenspeicherung in einem europäischen Rechenzentrum gemäß DSGVO entscheiden – ein spürbares Signal für digitale Souveränität. Die vom Digital Markets Act beabsichtigte Öffnung der Märkte zeigt Wirkung“, sagt Michael Hagenau, Geschäftsführer von GMX und WEB.DE.

Im Verlauf des Verfahrens hat Google eine weitere Option angeboten. So besteht seit Mai 2025 die Möglichkeit, mit einer Telefonnummer ein Google-Konto anzulegen. Allerdings wird dabei automatisch im Hintergrund aus technischen Gründen wieder eine Gmail-Adresse eingerichtet. Auch dies ist laut LG Mainz unzulässig. Zumindest müsste Google diese Option so gestalten, dass Nutzende die Gmail-Adresse weder sehen noch zum Schreiben und Versenden von E-Mails verwenden können.

Zwar war die Nutzung von Nicht-Gmail-Adressen in Google-Konten bereits über Umwege über den Webbrowser möglich. Doch im entscheidenden Google-Registrierungsprozess bei der Neueinrichtung eines Android-Endgerätes war Gmail bislang faktisch Pflicht. Damit gab es für Besitzer eines Android Smartphones nur wenige Anreize, eine andere E-Mail-Adresse für ihre Kommunikation zu verwenden. Dies war ein wesentlicher Faktor für den Aufstieg von Gmail zum führenden E-Mail-Dienst in vielen europäischen Märkten. 

Diese Kopplung wird nun erstmals für Millionen Verbraucher in Europa sichtbar aufgelöst. Das Urteil des LG Mainz folgt damit dem DMA. Artikel 5 Absatz 8 verbietet es Gatekeepern, ihre zentralen Plattformdienste mit weiteren Diensten zu koppeln, die zentrale Plattformdienste sind oder die Schwellenwerte der zentralen Plattformdienste erreichen. Sowohl das Android-Betriebssystem als auch Google Play, YouTube und Chrome wurden von der Europäischen Kommission in ihrer Entscheidung vom 6. September 2023 als zentrale Plattformdienste im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 des DMA benannt. Gmail überschreitet die Schwellenwerte für zentrale Plattformdienste. 

Bei dem Rechtsstreit handelt es sich um eines der ersten Verfahren der privaten Rechtsdurchsetzung des DMA. Der DMA ermöglicht dies ausdrücklich in Art. 39, 42. "Der DMA zeigt Wirkung", so Dr. Christian Karbaum, Kartellrechtspartner von GLADE MICHEL WIRTZ. "GMX und WEB.DE ist es in nur gut einem Jahr gelungen, auf Basis des DMA umfassende Öffnungen der Einrichtungsprozesse von Android, Google Play, YouTube und Chrome durchzusetzen und die Koppelung mit Gmail zu durchbrechen. Hervorzuheben ist dabei die EU-Kommission, die unsere Beschwerde unmittelbar aufgenommen und die rechtswidrige Koppelung gegenüber Google schnell beanstandet hat, um den Markt zu öffnen. Gleichzeitig ist gut zu sehen, dass das Private Enforcement in Deutschland hervorragend funktioniert. GMX und WEB.DE haben in einem der allerersten Verfahren zur DMA-Durchsetzung in nur 10 Monaten ein Urteil des LG Mainz erreicht, das Google die unzulässigen Koppelungen verbietet, obwohl sich Google massiv zur Wehr gesetzt und immer wieder auf die Kommission verwiesen hat. Dabei wurde auch eine Aussetzung des Verfahrens abgelehnt. Nun ist zu hoffen, dass Google die richtigen Schlüsse zieht und die Vorgaben umsetzt, z.B. durch einen Choice-Screen, der Nutzenden direkt bei der Anmeldung die Einrichtung neuer Email-Adressen unterschiedlichster Anbieter ermöglicht".

Beratende Rechtsanwälte

1&1 Mail & Media (Inhouse): Markus Kadelke (General Counsel), Marc Desserich (Leiter Recht)

GLADE MICHEL WIRTZ (Düsseldorf): Dr. Christian Karbaum, Dr. Markus Wirtz, Dr. Max Schulz, Dr. Yannick Morath (alle Kartellrecht).

GLADE MICHEL WIRTZ vertritt die Gesellschaften des United Internet-Konzerns regelmäßig in kartellrechtlichen Angelegenheiten.

Über GLADE MICHEL WIRTZ

GLADE MICHEL WIRTZ ist mit derzeit rund 30 Anwältinnen und Anwälten und insgesamt ca. 60 juristischen und nicht-juristischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf die Bereiche Corporate und Competition spezialisiert. In diesen Feldern hat sie sich neben den traditionellen Beratungsinhalten auch für M&A, Litigation und Compliance einen Namen gemacht. Als fokussierte Boutique-Kanzlei berät GLADE MICHEL WIRTZ Unternehmen aus DAX, MDAX oder TecDAX, mittelständische Unternehmen, sowie ausländische, weltweit tätige Konzerne und Investoren national und international im Kapital- und Personengesellschaftsrecht, bei Unternehmenskäufen und -zusammenschlüssen, zu Restrukturierungen, in Kartellbußgeld- und Fusionskontrollverfahren sowie zu Compliance-Fragen. Im Bereich Litigation liegt der Fokus insbesondere auf der Lösung von gesellschaftsrechtlichen, kapitalmarktrechtlichen und kartellrechtlichen Konflikten.

Die Pressemitteilung steht hier für Sie zum Download bereit.

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Nina Eckard

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