Swantje Pütz

Project Lawyer | Corporate | Rechtsanwältin seit 2001

Kontakt
Telefon: +49 211 20052-180
Telefax: +49 211 20052-100
E-Mail: s.puetz(at)glademichelwirtz.com

Service
V-Card Swantje Pütz

Kurzprofil

Swantje Pütz ist als Rechtsanwältin bei GLADE MICHEL WIRTZ im Bereich CORPORATE tätig. Sie berät deutsche und internationale Mandanten auf dem Gebiet des Allgemeinen Gesellschaftsrechts, der Restrukturierung sowie in außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Sie studierte Rechtswissenschaften an der Johann-Wolfgang Goethe Universität in Frankfurt/Main und an der Università degli Studi di Milano, Italien. Während des Referendariats verbrachte sie dann u.a. Stationen in einer international tätigen Kanzlei in Kapstadt sowie in der Rechtsabteilung eines DAX 30-Unternehmens in Mailand. Berufsbegleitend ließ sich Swantje Pütz zur Mediatorin ausbilden. 

Neben ihrer Muttersprache Deutsch spricht Swantje Pütz Englisch und Italienisch.

Als Mutter dreier Töchter freut sie sich über gemeinsame Zeit im Kreis ihrer Familie. Sie trifft sich gern mit Freunden und genießt die regelmäßigen Joggingrunden mit Hund am Rhein.

 

Schwerpunkte & Mandate

  • Laufende gesellschaftsrechtliche Beratung eines großen Zentralregulierers 
  • Laufende gesellschaftsrechtliche Beratung eines national tätigen Immobilienfonds
  • Konzeptionierung und Umsetzung gesellschaftsvertraglicher Anpassungen in einer Vielzahl von Gesellschaften eines national tätigen Immobilienfonds
  • Vertretung eines Insolvenzverwalters bei der Abwehr von Haftungsansprüchen
  • Durchsetzung insolvenzrechtlicher Anfechtungsansprüche für einen Insolvenzverwalter
  • Geltendmachung von Anfechtungs- und Haftungsansprüchen für verschiedene national tätige Insolvenzverwalter und Prozessführung
  • Beratung eines großen nationalen Projektentwicklers in Berlin
  • Gesellschaftsrechtliche Beratung sowie Prozessführung (insb. auch im einstweiligen Rechtsschutz) für einen national tätigen Immobilienfonds
  • Vertretung von Insolvenzverwaltern bei der Abwehr von persönlichen Schadensersatzansprüchen