Competition

MÖGLICHKEITEN AUSSCHÖPFEN. DEN FALL BEHERRSCHEN. SPEZIALISTEN ALS PARTNER ERLEBEN. VON EINZIGARTIGER EXPERTISE PROFITIEREN.

Für nähere Informationen zu unserer Beratungspraxis im Bereich COMPETITION steht Ihnen Dr. Christian Karbaum jederzeit gerne zur Verfügung.

Transaktionen

Unser Kartellrechtsteam begleitet Unternehmen als Parteien oder Dritte in ganzheitlich in Transaktionen, v.a. in Fusionskontrollverfahren des Bundeskartellamts und der Europäischen Kommission, in Investitionskontrollverfahren vor dem BMWK, sowie in Verfahren der Europäischen Kommission zur Subventionskontrolle.

Durch unser weltweites Netzwerk führender Kanzleien koordinieren wir für unsere Mandanten auch die Fusionskontrollanmeldungen sowie Meldungen zur Investitionskontrolle in Drittstaaten. Zuletzt waren wir z.B. in folgenden Fällen tätig:

  • C.H. Guenther & Son bei der Übernahme von des Backwarenherstellers Wback 
  • Franz Haniel & Cie. GmbH: Vertretung in verschiedenen Fusionskontrollverfahren, z.B. bei der Europäischen Kommission wegen der Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens zwischen CWS und Rentokil Initial zur Übernahme des kontinentaleuropäischen Geschäfts von Rentokil Initial
  • United Internet zur weltweiten Fusionskontrolle, zuletzt z.B. beim gemeinsam mit Morgan Stanley abgegeben öffentlichen Übernahmeangebot für die Tele Columbus AG
  • United Internet beim Erwerb des Mobilfunkanbieters Drillisch AG, des Hosting-Spezialisten Strato AG oder bei der Schaffung eines gemeinsamen Affiliate-Marketing-Netzwerks mit Axel Springer (AWIN AG)
  • Vertretung der Deutsche Telekom AG im Fusionskontrollverfahren zum Zusammenschluss von Vodafone und Unitymedia bei der Europäischen Kommission sowie bei der Anfechtung der Freigabeentscheidung vor dem Europäischen Gericht
  • Accuride Corp. zur Fusionskontrolle hinsichtlich des Erwerbs der mefro wheels GmbH
  • Spirax-Sarco Engineering plc: Beratung als Lead Counsel beim Erwerb des Gestra Geschäftsbereichs vom US-Konzern Flowserve Corporation
  • Laufende fusionskontrollrechtliche Beratung von Oakley Capital z.B. hinsichtlich des Erwerbs der WSM Holding, der 7NEXT-Gruppe, von SevenMiles oder der Career Partner Group (IUBH) 
  • Vertretung z.B. der Deutsche Telekom AG sowie eines Kraftstofflieferanten in Drittbeschwerdeverfahren
  • Vertretung zahlreicher Unternehmen und PE-Investoren, wie z. B. Arseneal Capital Group, ING Groep, Intermediate Capital Group, Investor AB, Martinrea International, PPC Partners, Spirax-Sarco, Tenneco, Torqx Capital Partners oder Towerbrook Capital Partneres in transnationalen Fusionskontrollen

 

Kartellbußgeld­verfahren

Unsere Kanzlei vertritt zahlreiche Unternehmen und Mitglieder der Geschäftsleitung in Kartellbußgeldverfahren des Bundeskartellamts und der Europäischen Kommission.

Dabei begleiten wir Unternehmen in der Durchsuchungssituation, beraten bei der strategischen Entscheidung, ob ein Kronzeugen- bzw. Leniency-Antrag gestellt werden soll und entwickeln gemeinsam mit unseren Mandanten eine Verteidigungsstrategie. Über unser Netzwerk internationaler Kanzleien koordinieren wir Kronzeugen- bzw. Leniency-Anträge auch auf weltweiter Basis.

In jüngster Zeit war GLADE MICHEL WIRTZ unter anderem in folgenden Verfahren aktiv, die von einer breiten Öffentlichkeit beachtet werden:

Lebensmitteleinzelhandel, Fleisch- und Wurstwaren, Süßwaren, Kaffee, Mühlen, Industriechemikalien, Gleistechnik, Bergbautechnik, Silomörtel, Polyurethanschaum, Kunststoffverpackungen für Lebensmittel, Leistungstransformatoren, Drogerieartikel, Betonrohre, Pflastersteine, Automatiktüren, Industrieversicherungen, Luxuskosmetik, Sanitärfachhandel, Hitzeabschirmbleche oder Stahl

 

Missbrauchs­verfahren

Wir vertreten unsere Mandanten auch in Verfahren zum Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung vor der Europäischen Kommission und dem Bundeskartellamt.

Verfügen Unternehmen über eine gewisse Marktmacht, sind sie von Verhaltensbeschränkungen betroffen, denen sonstige Marktteilnehmer nicht unterliegen. Aufgrund dessen müssen ihre Einkaufs- und Vertriebsstrategien sowie auch die Vertrags-, Preis- und Rabattgestaltung besonderen Anforderungen genügen, vor allem dem Diskriminierungs- und Behinderungsverbot.

Wir unterstützen marktstarke Mandanten daher dabei, bestehende Spielräume auszuschöpfen und die Anforderungen des Missbrauchsverbots im täglichen Geschäft zu beachten. Umgekehrt können Unternehmen durch missbräuchliche Verhaltensweisen Dritter betroffen sein. Insoweit beraten wir unsere Mandanten dabei, ihre Interessen gegen marktstarke Unternehmen in Verhandlungen und notfalls durch die Einreichung von Beschwerden bei den Kartellbehörden durchzusetzen.

Jüngere Mandate in diesem Bereich betrafen z.B. die Branchen Windkraft, Energiedienstleistungen, Automobilzulieferer, Onlinevertrieb, Spielervermittlung oder die Lizenzierung standard-essentieller Patente.

Vertrags­gestaltung & Vertriebs­systeme

Wir beraten unsere Mandanten bei der kartellrechtskonformen Ausgestaltung von Vertriebssystemen und Verträgen. Unsere Beratung umfasst dabei alle wettbewerblichen Aspekte, die sich aus Vereinbarungen zwischen Wettbewerbern, mit Zulieferern, Vertriebshändlern oder Kunden ergeben.

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist dabei die Entwicklung von Vertriebs- und Rabattsystemen. Das Kartellrecht setzt den Vertriebsbestrebungen von Unternehmen zwar Grenzen, z.B. mit Blick auf die Preisgestaltung des Handels, den Online-Vertrieb oder Exklusivität, eröffnet aber auch erhebliche Spielräume. Wir beraten unsere Mandanten daher dabei, ihre Vertriebsstrategien in Übereinstimmung mit dem Kartellrecht umzusetzen und ihre Ziele zu erreichen.

Zu unseren Mandanten in diesem Bereich gehören namhafte Markenartikelhersteller sowie DAX 30-Unternehmen der pharmazeutischen und der Konsumgüterindustrie, mit denen wir neue Vertriebssysteme entwickeln und einführen oder deren Online-Vertrieb wir neu ordnen.

Kooperationen zwischen Wettbewerbern

Kooperationen mit Wettbewerbern z.B. bei Forschung und Entwicklung, Produktion oder Einkauf oder im Rahmen von Nachhaltigkeitsinitiativen haben Potenzial.

Der enge Kontakt unter Wettbewerbern zu strategischen Zukunftsfragen birgt aber kartellrechtliche Risiken. Wir beraten unsere Mandanten daher in allen Phasen einer möglichen Kooperation, also von der Anbahnung und Planung, über die Prüfung und Verhandlung bis hin zur Begleitung der Durchführung einer Kooperation, damit kartellrechtliche Verhaltensspielräume ausgeschöpft und Kartellrechtsverstöße verhindert werden.

Zu unseren Mandanten zählen in diesem Bereich z.B. führende Industrie- und Technologiekonzerne, Handelshäuser oder auch Verbundgruppen, die wir zu Kooperationen bei gemeinsamem Einkauf, gemeinsamer Forschung und Entwicklung, Technologielizenzen, gemeinsamer Produktion, der gemeinsamen Erreichung von Nachhaltigkeitszielen, Kollegenlieferungen etc. beraten, damit Chancen ohne Risiken realisiert werden können.

 

PROZESSFÜHRUNG & KARTELLSCHADENS­ERSATZ

Ein Schwerpunkt unserer Beratungsleistungen im Bereich Competition ist die kartellrechtliche Prozessführung.

Wir vertreten Mandanten bei der Anfechtung von Bußgeld- und Verwaltungsentscheidungen, z.B. in Fusionskontrollsachen des Bundeskartellamts sowie der Europäischen Kommission. Zivilrechtlich sind wir vor allem bei der Abwehr und Geltendmachung von Kartellschadensersatzansprüchen (follow-on damages) sowie im Kontext der Durchsetzung von Ansprüchen gegen marktbeherrschende Unternehmen aktiv.

Weitere Details finden Sie im Bereich Litigation.

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Compliance

Wir beraten unsere Mandanten anlassbezogen (z.B. im Anschluss an die Aufdeckung eines Kartellrechtsverstoßes) sowie präventiv bei der Entwicklung, Strukturierung, Implementierung und Begleitung von Compliance Management Systemen.

Ein bedeutender Bestandteil unserer präventiven Beratung ist die Definition zweckmäßiger Präventionsprozesse sowie die Erarbeitung einer risikogerechten Compliance-Dokumentation, die Präventionsmaßnahmen dokumentiert und auch kartellrechtliche Leitlinien für Mitarbeiter beinhaltet. Unsere Beratung schließt Schulungen für Führungskräfte und andere Mitarbeiter (persönlich/elektronisch) in Risikobereichen ein.

Auch Compliance in Verbänden ist ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit, weil Verbandsarbeit erhöhte kartellrechtliche Risiken sowohl für die Verbände als auch die Mitglieder birgt. Wir beraten daher laufend Verbände sowie Verbandsmitglieder in Compliance-Fragen und der Sitzungsbegleitung, um kartellrechtskonformes Verhalten sicherzustellen.

Weitere Details finden Sie im Bereich Compliance.

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