Für nähere Informationen zu unserer Beratungspraxis im Bereich Competition steht Ihnen Dr. Christian Karbaum jederzeit gerne zur Verfügung.
Unser Kartellrechtsteam begleitet Unternehmen als Parteien oder Dritte ganzheitlich in Transaktionen, v.a. in Fusionskontrollverfahren des Bundeskartellamts und der Europäischen Kommission, in Investitionskontrollverfahren vor dem BMWK, sowie in Verfahren der Europäischen Kommission zur Subventionskontrolle nach der Foreign Subsidies Regulation.
Durch unser weltweites Netzwerk führender Kanzleien koordinieren wir auch die Fusionskontrollanmeldungen sowie Meldungen zur Investitionskontrolle in Drittstaaten. Zuletzt haben wir z.B. die folgenden Mandanten beraten:
Unsere Kanzlei vertritt zahlreiche Unternehmen und Mitglieder der Geschäftsleitung in Kartellbußgeldverfahren des Bundeskartellamts und der Europäischen Kommission.
Dabei begleiten wir Unternehmen in der Durchsuchungssituation, beraten bei der strategischen Entscheidung, ob ein Kronzeugen- bzw. Leniency-Antrag gestellt werden soll, und entwickeln gemeinsam mit unseren Mandanten eine Verteidigungsstrategie. Über unser Netzwerk internationaler Kanzleien koordinieren wir Kronzeugen- bzw. Leniency-Anträge auch auf weltweiter Basis.
In jüngster Zeit war GLADE MICHEL WIRTZ unter anderem in folgenden abgeschlossenen Verfahren aktiv:
Lebensmitteleinzelhandel, Fleisch- und Wurstwaren, Süßwaren, Kaffee, Mühlen, Industriechemikalien, Gleistechnik, Bergbautechnik, Silomörtel, Polyurethanschaum, Kunststoffverpackungen für Lebensmittel, Leistungstransformatoren, Drogerieartikel, Betonrohre, Pflastersteine, Automatiktüren, Industrieversicherungen, Luxuskosmetik, Sanitärfachhandel, Hitzeabschirmbleche oder Stahl.
Wir vertreten unsere Mandanten auch in Verfahren zum Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung vor der Europäischen Kommission und dem Bundeskartellamt.
Verfügen Unternehmen über eine gewisse Marktmacht, sind sie von Verhaltensbeschränkungen betroffen, denen sonstige Marktteilnehmer nicht unterliegen. Aufgrund dessen müssen ihre Einkaufs- und Vertriebsstrategien sowie auch die Vertrags-, Preis- und Rabattgestaltung besonderen Anforderungen genügen, vor allem dem Diskriminierungs- und Behinderungsverbot.
Wir unterstützen marktstarke Mandanten daher dabei, bestehende Spielräume auszuschöpfen und die Anforderungen des Missbrauchsverbots im täglichen Geschäft zu beachten. Umgekehrt können Unternehmen durch missbräuchliche Verhaltensweisen Dritter betroffen sein. Insoweit beraten wir unsere Mandanten dazu, wie sie ihre Interessen gegen marktstarke Unternehmen in Verhandlungen und notfalls durch die Einreichung von Beschwerden bei den Kartellbehörden durchsetzen können.
Jüngere Mandate in diesem Bereich betrafen z.B. die Branchen Automotive, Windkraft, Energiedienstleistungen, Onlinevertrieb, Spielervermittlung oder die Lizenzierung standardessenzieller Patente.
Unsere Beratung umfasst auch die Rechte und Pflichten im Rahmen neuartiger wettbewerblicher Regulierung in der Digitalwirtschaft (DMA, Data Act, § 19a GWB).
Wir vertreten unsere Mandanten sowohl in Beschwerdeverfahren vor dem Bundeskartellamt und der Europäischen Kommission als auch bei der gerichtlichen Durchsetzung von Rechten im digitalen Kontext (z.B. Zugang zu Daten, Schnittstellen oder Plattformen). Unsere Beratung in diesem Bereich erstreckt sich auch auf Fragen der digitalen Compliance einschließlich der Bewertung der Chancen und Risiken bestehender und innovativer digitaler Geschäftsmodelle (z.B. Plattformen für den Online-Handel (B2B, B2C), cloudbasierte Softwarelösungen oder digitale Bezahlsysteme) sowie die korrespondierende Abstimmung mit dem Bundeskartellamt. Ein Schwerpunkt unserer Praxis liegt auch auf der Beratung zu und der gerichtlichen Vertretung in multinationalen Auseinandersetzungen wegen missbräuchlicher Patentverwertungsstrategien, etwa im Kontext standardessenzieller Patente im Bereich der Kommunikationstechnologien (Internet of Things, Industrie 4.0, Machine-to-Machine Communication).
Zu unseren Mandanten in diesem Bereich zählen u.a. Samsung Electronics, Thales, United Internet und verschiedene Akteure der deutschen Finanzwirtschaft.
Ein Schwerpunkt unserer Beratungsleistungen im Bereich Competition ist die kartellrechtliche Prozessführung.
Wir vertreten Mandanten bei der Anfechtung von Bußgeld- und Verwaltungsentscheidungen, z.B. in Fusionskontrollsachen des Bundeskartellamts sowie der Europäischen Kommission. Zivilrechtlich sind wir vor allem bei der Abwehr und Geltendmachung von Kartellschadensersatzansprüchen (Follow-on Damages) sowie im Kontext der Durchsetzung von Ansprüchen gegen marktbeherrschende Unternehmen aktiv.
Weitere Details finden Sie im Bereich Litigation.
Wir beraten unsere Mandanten anlassbezogen (z.B. im Anschluss an die Aufdeckung eines Kartellrechtsverstoßes) sowie präventiv bei der Entwicklung, Strukturierung, Implementierung und Begleitung von Compliance Management Systemen.
Ein bedeutender Bestandteil unserer präventiven Beratung ist die Definition zweckmäßiger Präventionsprozesse sowie die Erarbeitung einer risikogerechten Compliance-Dokumentation, die Präventionsmaßnahmen dokumentiert und auch kartellrechtliche Leitlinien für Mitarbeiter beinhaltet. Unsere Beratung schließt Schulungen für Führungskräfte und andere Mitarbeiter (persönlich/elektronisch) in Risikobereichen ein.
Auch Compliance in Verbänden ist ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit, weil Verbandsarbeit erhöhte kartellrechtliche Risiken sowohl für die Verbände als auch die Mitglieder birgt. Wir beraten daher laufend Verbände sowie Verbandsmitglieder in Compliance-Fragen und der Sitzungsbegleitung, um kartellrechtskonformes Verhalten sicherzustellen.
Weitere Details finden Sie im Bereich Compliance.