Für nähere Informationen zu unserer Beratungspraxis im Bereich LITIGATION steht Ihnen Dr. Jochen Markgraf jederzeit gerne zur Verfügung.
GLADE MICHEL WIRTZ vertritt regelmäßig Parteien in gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Auseinandersetzungen, deren Kern komplexe zivilrechtliche Fragestellungen bilden.
So vielfältig wie das Wirtschaftsleben an sich, sind auch die hierbei auftretenden Rechtsstreitigkeiten. Neben der eigentlichen gerichtlichen Vertretung, die von der Durchsetzung und Verteidigung von Ansprüchen im einstweiligen Rechtschutz bis zur Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen reicht, bieten wir auch umfassende Beratung im Vorfeld einer zivilrechtlichen Streitigkeit. Hierzu gehört sowohl die Herbeiführung einer einvernehmlichen Lösung als auch die (Zweit-)Begutachtung von Erfolgsaussichten eines Rechtsstreits oder eines einzulegenden Rechtsmittels.
Ausgewählte Mandate:
Schiedsverfahren stellen in vielen Streitigkeiten eine echte Alternative zu einer Auseinandersetzung vor staatlichen Gerichten dar. Dies ist vor allem der Fall, wenn die Streitigkeit zwischen den Parteien streng vertraulich behandelt werden soll.
Zudem kann ein Schiedsverfahren zu einer schnellen rechtskräftigen Entscheidung führen, weil gegen einen Schiedsspruch nur in begrenztem Umfang Rechtsbehelfe erhoben werden können.
Die Sozietät vertritt regelmäßig Parteien in Schiedsverfahren und insbesondere solchen, die nach den Schiedsregeln der Deutsche Institution für Schiedsgerichtsverfahren e.V. (DIS) geführt werden. Zudem sind wir auch als Schiedsrichter tätig und haben hier insbesondere in vor Schiedsgerichten geführten Post-M&A Streitigkeiten an einer Vielzahl von Schiedssprüchen mitgewirkt.
GLADE MICHEL WIRTZ vertritt seine Mandanten in kartellzivilrechtlichen Auseinandersetzungen.
Dies umfasst die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei der Geltendmachung und Abwehr von Kartellschadensersatzansprüchen sowie im Kontext der Durchsetzung von Rechten gegen marktbeherrschende Unternehmen, z.B. wegen Belieferungs- oder Zugangsansprüchen oder bei der Durchsetzung standard-essentieller Patente.
Im Bereich der Abwehr- und Geltendmachung von Kartellschadensersatzansprüchen sind wir z.B. zu den Kartellfällen "Gleistechnik", "Bier", "Mehl", "Wurst", "Drogerieartikel", "Sanitärartikel", "Grobbleche", "Aluminium-Schmieden", "Gebäudeausrüster", "Edelstahl" (alle Bundeskartellamt), "Kunststoffverpackungen", "Air Cargo" oder "Gasisolierte Schaltanlagen" (Europäische Kommission) tätig.
Mandate im Kontext marktbeherrschender Stellungen betreffen neben der Abwehr und Geltendmachung von z.B. Belieferungs- oder Zugangsansprüchen auch die Begleitung von Lizenzverhandlungen sowie schieds- oder zivilgerichtlichen Verfahren zur Durchsetzung standard-essentieller Patente. Zu unseren Mandanten in diesem Bereich zählen u.a. LG Electronics, ASUS Computer, Canon, Epson, Gilead, Medion, Samsung oder Xerox.