Litigation

STRATEGISCH DENKEN. TAKTISCH AGIEREN. EFFIZIENT HANDELN. RECHT DURCHSETZEN.

Für nähere Informationen zu unserer Beratungspraxis im Bereich LITIGATION steht Ihnen Dr. Alexander Retsch jederzeit gerne zur Verfügung.

 

Corporate Litigation

Den Kern unserer Prozessführungspraxis bilden gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen einschließlich der Durchsetzung und Abwehr von Maßnahmen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren.

Insbesondere die Beendigung von Gesellschaftsverhältnissen ist sowohl eine emotionale als auch wirtschaftliche Extremsituation. Die außergerichtliche und gerichtliche Begleitung von hierbei auftretenden Gesellschafterstreitigkeiten erfordert daher wirtschaftliches Augenmaß und strategische Fokussierung. Hier können wir auf langjährige Erfahrung bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung in verschiedensten Trennungsszenarien zurückblicken.

Die Durchsetzung und Verteidigung von Haftungsansprüchen in Zusammenhang mit der Unternehmensführung ist ein weiterer Kern unserer Corporate Litigation Praxis.

Aufgrund unseres M&A-Schwerpunkts sind wir auch bei transaktionsbezogenen Streitigkeiten bestens aufgestellt und verhandeln Post M&A-Fälle nicht nur vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten, sondern werden hier auch als Schiedsrichter tätig.

Ausgewählte Mandate

  • Beratung einer als Aktiengesellschaft organisierten Bank im Rahmen einer Auseinandersetzung mit Aktionären um die Bewertung – nicht börsennotierter – Aktien
  • Beratung und Prozessführung für eine bedeutende gemeinnützige Stiftung bei der streitigen Auseinandersetzung eines Joint Ventures
  • Beratung und gerichtliche Vertretung eines Spezialdienstleisters und Projektträgers aus dem Bereich der Gasexploration im Rahmen der Auseinandersetzung eines Konsortiums
  • Durchführung eines Schiedsverfahrens im Zusammenhang mit Freistellungsansprüchen aus einem Unternehmenskaufvertrag
  • Schiedsrichtertätigkeit insbesondere im Rahmen von Post M&A Streitigkeiten

Kapitalmarktrechtliche Litigation

Schwerpunkt unserer kapitalmarktrechtlichen Prozessführung ist die Verteidigung gegen kapitalmarktrechtliche Schadenersatzansprüche und die Begleitung von Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG-Verfahren).

Wir verfügen über eine langjährige Erfahrung bei komplexen und umfangreichen Anlegerstreitigkeiten. Neben den klassischen Streitigkeiten wegen unterlassener oder fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen umfasst unser Beratungsangebot dabei auch die ESG-Litigation z.B. wegen ESG-Activism oder "Greenwashing".

Daneben vertritt und berät GLADE MICHEL WIRTZ Mandanten auch im Zusammenhang mit Bußgeldverfahren der BaFin. Gegenstand unserer Mandatierung ist hier vor allem die Verteidigung gegen den Vorwurf eines Verstoßes gegen die Marktmissbrauchsverordnung (insbesondere wegen Ad-hoc-Publizität, Managers' Transactions und der Führung von Insiderlisten).

Ausgewählte Mandate

  • Mercedes-Benz Group AG (ehemals Daimler AG) bei der Verteidigung von Anlegeransprüchen im Zusammenhang mit dem Ausscheiden von Herrn Prof. Dr. Schrempp als Vorstandsvorsitzender
  • IVG AG bei der Verteidigung von Anlegeransprüchen im Zusammenhang mit verschiedenen Immobilienfonds
  • Vertretung eines DAX Unternehmens bei der Verteidigung wegen angeblicher Verstöße gegen die Ad-hoc-Publizitätspflicht
 

Commercial Litigation

GLADE MICHEL WIRTZ vertritt regelmäßig Parteien in gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Auseinandersetzungen, deren Kern komplexe zivilrechtliche Fragestellungen bilden.

So vielfältig wie das Wirtschaftsleben an sich, sind auch die hierbei auftretenden Rechtsstreitigkeiten. Neben der eigentlichen gerichtlichen Vertretung, die von der Durchsetzung und Verteidigung von Ansprüchen im einstweiligen Rechtschutz bis zur Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen reicht, bieten wir auch umfassende Beratung im Vorfeld einer zivilrechtlichen Streitigkeit. Hierzu gehört sowohl die Herbeiführung einer einvernehmlichen Lösung als auch die (Zweit-)Begutachtung von Erfolgsaussichten eines Rechtsstreits oder eines einzulegenden Rechtsmittels.

Ausgewählte Mandate

  • Gerichtliche Vertretung einer europaweit führenden Drogeriemarktkette in einer Auseinandersetzung mit einem Unternehmen für biologisch produzierte Lebensmittel
  • Gerichtliche Vertretung eines bundesweit tätigen Projektentwicklers im Rahmen einer Auseinandersetzung um den Betrieb einer zentralen Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge
  • Außergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen gegen einen Rechtschutzversicherer im Zusammenhang mit einem BaFin-Verfahren wegen Verletzung von Publizitätspflichten

Schiedsverfahren

Schiedsverfahren stellen in vielen Streitigkeiten eine echte Alternative zu einer Auseinandersetzung vor staatlichen Gerichten dar. Dies ist vor allem der Fall, wenn die Streitigkeit zwischen den Parteien streng vertraulich behandelt werden soll.

Zudem kann ein Schiedsverfahren zu einer schnellen rechtskräftigen Entscheidung führen, weil gegen einen Schiedsspruch nur in begrenztem Umfang Rechtsbehelfe erhoben werden können.

Die Sozietät vertritt regelmäßig Parteien in Schiedsverfahren und insbesondere solchen, die nach den Schiedsregeln der Deutsche Institution für Schiedsgerichtsverfahren e.V. (DIS) geführt werden. Zudem sind wir auch als Schiedsrichter tätig und haben hier insbesondere in vor Schiedsgerichten geführten Post-M&A Streitigkeiten an einer Vielzahl von Schiedssprüchen mitgewirkt.

 

Kartell­rechtliche Litigation

GLADE MICHEL WIRTZ vertritt seine Mandanten in kartellzivilrechtlichen Auseinandersetzungen.

Dies umfasst die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei der Geltendmachung und Abwehr von Kartellschadensersatzansprüchen sowie im Kontext der Durchsetzung von Rechten gegen marktbeherrschende Unternehmen, z.B. wegen Belieferungs- oder Zugangsansprüchen oder bei der Durchsetzung standard-essentieller Patente.

Im Bereich der Abwehr- und Geltendmachung von Kartellschadensersatzansprüchen sind wir z.B. zu den Kartellfällen "Gleistechnik", "Bier", "Mehl", "Wurst", "Drogerieartikel", "Sanitärartikel", "Grobbleche", "Aluminium-Schmieden", "Gebäudeausrüster", "Edelstahl" (alle Bundeskartellamt), "Kunststoffverpackungen", "Air Cargo" oder "Gasisolierte Schaltanlagen" (Europäische Kommission) tätig.

Mandate im Kontext marktbeherrschender Stellungen betreffen neben der Abwehr und Geltendmachung von z.B. Belieferungs- oder Zugangsansprüchen auch die Begleitung von Lizenzverhandlungen sowie schieds- oder zivilgerichtlichen Verfahren zur Durchsetzung standard-essentieller Patente. Zu unseren Mandanten in diesem Bereich zählen u.a. LG Electronics, ASUS Computer, Canon, Epson, Gilead, Medion, Samsung oder Xerox.

 

Kartell­rechtliche Beschwerde- & Einspruchs­verfahren

In Verwaltungs- und Einspruchsverfahren ist GLADE MICHEL WIRTZ im Zusammenhang mit der Anfechtung von Entscheidungen der Europäischen Kommission und des Bundeskartellamts vor den deutschen und europäischen Gerichten aktiv. Gegenstand der Verfahren sind z.B. Kartellbußgeldentscheidungen, fusionskontrollrechtliche Freigabe- oder Untersagungsentscheidungen sowie sonstige Verwaltungsentscheidungen, etwa Abstellungsverfügungen.

Für unsere Mandantin HDI-Gerling (Talanx AG) z.B. haben wir in dem Industrieversicherungskartellverfahren, das vom Bundeskartellamt gegen einige der größten deutschen Versicherungen geführt wurde, vor dem Bundesgerichtshof als einziges Unternehmen einen Freispruch erwirkt.

Durch das Urteil hat sich eine Gesetzeslücke im Bereich der Bußgeldhaftung im Fall der Gesamtrechtsnachfolge aufgetan (Leitsatzentscheidung "Versicherungsfusion"). Diese hat der Gesetzgeber im Rahmen der 8. GWB-Novelle adressiert.

Ausgewählte Mandate

  • Silver Plastics: Anfechtung einer Bußgeldentscheidung der Europäischen Kommission beim Europäischen Gericht
  • Deutsche Telekom vor dem OLG Düsseldorf und dem Bundesgerichtshof gegen den Zusammenschluss von Unitymedia und Kabel BW
  • IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.) vor dem OLG Düsseldorf zur Anfechtung der Bundeskartellamtsentscheidung "Versicherungsstelle Wiesbaden"
  • HDI-Gerling vor dem OLG Düsseldorf und dem Bundesgerichtshof zur Leitsatzentscheidung "Versichererfusion"
  • Großer Mineralölkonzern vor dem OLG Düsseldorf zur Tank & Rast- Autobahntankstellenbelieferung