Unsere Beratungsschwerpunkte:
Für nähere Informationen zu unserer Beratungspraxis im Bereich COMPLIANCE steht Ihnen Dr. Silke Möller jederzeit gerne zur Verfügung.
Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Analyse der für sie relevanten Risikobereiche, die je nach Branche und auch abhängig von der Organisationsstruktur, Unternehmensgröße, etc. variieren können. Denn wir legen besonderen Wert darauf, dass die Compliance-Maßnahmen passgenau auf die individuellen Bedürfnisse des betreffenden Unternehmens zugeschnitten werden.
Wenn außer den häufig relevanten Themen Kartellrecht und Anti-Korruption weitere nicht durch uns beratene Risikobereiche (z.B. Datenschutz, Arbeitsrecht) abgedeckt sein sollen, arbeiten wir mit den jeweiligen Kanzleien aus dem Netzwerk der Spezialisten zusammen. Entsprechendes gilt bei internationalen Compliance-Projekten, in die wir unsere ausländischen Partnersozietäten bzw. die angestammten ausländischen Berater unserer Mandanten einbinden.
Ein wichtiger Bestandteil jedes Compliance Management Systems sind Schulungen. Diese dienen nicht nur dazu, der Geschäftsführung und den Mitarbeitern Verhaltensweisen aufzuzeigen, die unter Compliance-Gesichtspunkten risikobehaftet sind, sondern haben gerade auch das Ziel, die unbedenklichen Handlungsspielräume aufzuzeigen und damit ein höheres Maß an Handlungssicherheit im Tagesgeschäft zu erreichen.
Bei den von uns durchgeführten Schulungen legen wir besonderen Wert darauf, dass diese sowohl von den Inhalten, als auch vom Adressatenkreis individuell auf die konkreten Bedürfnisse des jeweiligen Unternehmens zugeschnitten ist. Im Vorfeld einer Schulung definieren wir daher zunächst zusammen mit unserem Mandaten den Personenkreis, der einem bestimmten Compliance-Risiko ausgesetzt ist, z.B. Unternehmensleitung oder auch einzelne Gruppen von Mitarbeitern aus dem operativen Bereich (Vertrieb, Einkauf, etc.). Regelmäßig umfassen unsere Schulungen zudem einen interaktiven Teil, in dem die compliance-relevanten Grundsätze und die neueren Entwicklungen in Behördenpraxis und Rechtsprechung praxisbezogen vertieft werden.
Wir beraten die Leitungs- und Aufsichtsorgane unserer Mandanten umfassend zu allen sich im Zusammenhang mit Compliance-Maßnahmen ergebenden gesellschaftsrechtlichen und strategischen Aspekten, z.B. bei der Vorbereitung von Beschlussfassungen, zu Optimierungsmöglichkeiten für bestehende Compliance-Systeme, zu Handlungserfordernissen aufgrund neuer gesetzlicher oder tatsächlicher Entwicklungen (u.a. auch im Zusammenhang mit ESG-Fragestellungen), zu Handlungsoptionen im Falle der Feststellung relevanter Compliance-Verstöße sowie zu Fragen der Verantwortlichkeit und Krisenreaktion. Dabei unterstützen wir unsere Mandanten bzw. deren Kommunikationsberater auch bei der Entwicklung einer entsprechenden Krisenkommunikation.