#Legal Spotlight: Rechtsentwicklungen in aller Kürze

Update für die mündliche Verhandlung und Beweisaufnahme: Bundestag beschließt die Förderung von Videokonferenztechnik in Zivilverfahren

#LegalSpotlight: Kürzlich hat der Bundestag die Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik u.a. in der Zivilgerichtsbarkeit beschlossen. Ziel ist dabei nicht nur die Beschleunigung und Vereinfachung von Zivilverfahren, sondern auch deren kostengünstige und ressourcenschonende Durchführung im Wege von Videoverhandlungen und -beweisaufnahmen. Zu diesem Zweck werden in der ZPO zahlreiche Regelungen, die bislang die persönliche Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten und Mitglieder des Gerichts im Gerichtssaal voraussetzen, konsequent angepasst und flexibilisiert.

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