#Legal Spotlight

Illumina/Grail – Doch keine Zuständigkeit ohne Zuständigkeit – Schlussanträge des Generalanwalts Emiliou

Als Teil der Transaktionsplanung müssen Unternehmen selbst prüfen, ob ihr Vorhaben bei einer Wettbewerbsbehörde anmeldepflichtig ist. Bei einer Verletzung der Anmeldepflicht drohen Bußgelder und die Unwirksamkeit des Zusammenschlusses.

Aus Gründen der Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit knüpft die Anmeldepflicht daher grundsätzlich an das Erreichen bestimmter umsatz-, transaktions- oder marktanteilsbezogener Aufgreifschwellen an. Nach Auffassung der European Commission und des EuG soll die Europäische Kommission aber auch unabhängig hiervon eine Prüfungskompetenz besitzen, wenn sie von einem Mitgliedstaat zur Prüfung aufgefordert wird, ohne dass die dortige Wettbewerbsbehörde selbst eine Zuständigkeit haben müsste. Der hieraus drohenden Unsicherheit tritt nun Generalanwalt Emiliou in seinen Schlussanträgen in den Verfahren Rs.: C-611/22 P und C-625/22 P betreffend Illumina/Grail mit überzeugenden Argumenten entgegen.

Hiermit und einem Praxisausblick befasst sich das jüngste #LegalSpotlight unserer Partnerin Dr. Silke Möller und unseres Associates Maximilian Schoone.

Zum LinkedIn-Post geht's hier.

Der Beitrag ist hier als Download verfügbar: Illumina/Grail: Doch keine Zuständigkeit ohne Zuständigkeit