Dr. Christian Karbaum

Partner | Competition | Rechtsanwalt seit 2010

Kontakt
Telefon: +49 211 20052-160
Telefax: +49 211 20052-100
E-Mail: c.karbaum(at)glademichelwirtz.com

Assistenz
Evin Yükselen

Service
V-Card Dr. Christian Karbaum

Kurzprofil

Christian Karbaum ist Partner bei GLADE MICHEL WIRTZ im Bereich Competition. Er berät deutsche und internationale Unternehmen zu allen Fragen des deutschen und europäischen Kartellrechts. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind die Transaktionsbegleitung (v.a. Fusions- und  Investitionskontrolle), Kartellbußgeld- und Verwaltungsverfahren, die Compliance-Beratung und die Prozessführung vor allem bei der Geltendmachung und Abwehr von Kartellschadensersatzansprüchen sowie von Ansprüchen im Zusammenhang mit Marktmacht/dem DMA.

Christian Karbaum studierte Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück sowie an der Université Paris-Est Créteil Val de Marne. Er promovierte zum Thema "Kartellrechtliche Compliance – Rechtsgrundlagen und Umsetzung". Gefördert wurde die Dissertation durch ein Stipendium des "Arbeitskreis Wirtschaft und Recht im Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft". Christian Karbaum ist Gründungsmitglied und wissenschaftlicher Beirat des CUR Centrum für Unternehmensrecht der Universität Osnabrück e.V., Mitglied der Studienvereinigung Kartellrecht e.V. und des C.L.F. Competition Litigation Forum e.V. Er spricht Deutsch (Muttersprache) und Englisch und hat gute Kenntnisse in Französisch.

Privat verbringt Christian Karbaum so viel Zeit wie möglich mit seiner Frau und seinen zwei Söhnen, Freunden, Sport (Rennrad, Laufen, Wandern) und Literatur.

 

Schwerpunkte & Mandate

Christian Karbaum war zuletzt u.a. in folgenden Mandaten tätig:

  • Verteidigung in den Kartellbußgeldverfahren "Bergbauspezialarbeiten", "Gleistechnik", "Leistungstrafos", "Mehl" oder "LEH" u.a.
  • Litigation: Abwehr- und Geltendmachung von Kartellschadensersatzansprüchen (Verteidigung z.B. zu den Kartellfällen "Gleistechnik", "Bier", "Mehl", "Drogerieartikel", "Sanitärartikel", "Wurst", "Lebensmittelverpackungen" oder "Gasisolierte Schaltanlagen" sowie Aktivvertretung für individuelle Anspruchsteller in den Fällen "Aluminium-Schmieden", "Stahl-Schmieden", "Gebäudeausrüster", "Edelstahl", "Grobbleche", "Air Cargo", "Hochspannungskabel" sowie "Feuerlöschfahrzeuge"); Abwehr und Geltendmachung von Ansprüchen im Kontext von Marktmacht (z.B. Zugangs- oder Belieferungsansprüche im Kontext von Datenpools oder Plattformen) sowie Beratung bei der Durchsetzung standardessentieller Patente (z.B. von Samsung)  und des DMA
  • Verwaltungssachen: Vertretung z.B. der Deutsche Telekom AG (zuletzt im Kontext der Übernahme von Unitymedia durch Vodafone) sowie eines Kraftstofflieferanten in Drittbeschwerdeverfahren vor der Europäischen Kommission, dem Bundeskartellamt sowie nationalen und europäischen Gerichten
  • Vorbereitung und Umsetzung von Zusammenschlüssen (Fusions- und Investitionskontrolle): z.B. Scania AB bei der Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens mit Sennder, Provinzial Rheinland bei der Fusion mit der Provinzial Nordwest, United Internet AG beim Übernahmeangebot für die Tele Columbus AG, beim Erwerb der Strato AG und der Drillisch AG sowie bei der Schaffung eines Affiliate Marketing-Netzwerks (AWIN AG) mit Axel Springer; Haniel bei der Übernahme von Emma Sleep ("Bettzeit"), Rovema oder dem Kontinentaleuropageschäft von Rentokil Initial; AHG bei der Veräußerung des Klinikbetriebs an Median; Private Equity Fonds wie EMH Partners etc.
  • Compliance: U.a. Beratung in vertriebskartellrechtlichen Fragen, bei der Verhandlung und Umsetzung von Kooperationen zwischen Wettbewerbern, der Zusammenarbeit in Verbundgruppen, der Gestaltung von B2B- und B2C-Marktplätzen sowie bei der Entwicklung und Überprüfung von Compliance-Strukturen und internen Untersuchungen

Veröffent­lichungen

  • Karbaum/Schoone, Ein kleiner Schritt in die richtige Richtung – Verschlankungskur für die europäische Fusionskontrolle?, Der Betrieb 2023, 1522ff.
  • Karbaum/Möller, Zur tatsächlichen Vermutung beim preisbezogenen Informationsaustausch, NZKart 2023, 262ff.
  • Karbaum, Startschuss zur Neuorientierung, Markenartikel 7/2022
  • Karbaum, Agenda 2025: Deutschland und der Wettbewerb auf den Digitalmärkten – Vorreiterrolle oder Abseitsstellung?, D'KART
  • Karbaum/Schulz, Antitrust Litigation 2.0 - Die 10. GWB-Novelle als Katalysator des Private Enforcement?, NZKart 2022, 187
  • Karbaum/Schulz, Antitrust Litigation 2.0 - Private Enforcement beim DMA?, NZKart 2022, 107
  • Karbaum, in: Rübenstahl/Hahn/Voet van Vormizeele, Kartell Compliance, 2. Kapitel, Vertikale Vereinbarungen
  • Karbaum, Massenklage à la USA hat es in Deutschland schwer, PLATOW RECHT, Ausgabe v. 21. August 2019, Gastbeitrag
  • Karbaum/Schulz, Wirksamer Wettbewerbsschutz im Zeitalter digitaler Ökosysteme, NZKart 2019, 407 ff.
  • Karbaum, Kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht: Bundeskartellamt bremst Facebook aus, Der Betrieb 2019, 1072
  • Karbaum/Schulz, Ecosystems – New challenges for competition law enforcement, European Commission, Public consulation re "shaping competition policy in the era of digitalisation", http://ec.europa.eu/competition/scp19/, 2018
  • Karbaum, EuGH zu Rekordbußgeld für Intel: Die Krux mit den Treuerabatten, Legal Tribune Online, 07.09.2017
  • Karbaum, EuG hebt Verbot der Übernahme von TNT durch UPS auf: Unentschädigt ausgebremst? Legal Tribune Online, 07.03.2017
  • Karbaum, Kartellrechts-Compliance – Mehr Fragen als Antworten nach einer Dekade intensiver Diskussion der Compliance-Verantwortung des Vorstands? AG, 23/2013, 863 ff.
  • Karbaum, Kartellrechtliche Compliance – Rechtsgrundlagen und Umsetzung, Dissertation, 2010