Dr. Max Schulz

Dr. Max Schulz

Counsel | Rechtsanwalt seit 2018

Kontakt
Telefon: +49 211 20052-360
Telefax: +49 211 20052-100
E-Mail: m.schulz(at)glademichelwirtz.com

Assistenz
Jennifer Natus

Service
V-Card Dr. Max Schulz

Kurzprofil

Max Schulz ist Counsel bei GLADE MICHEL WIRTZ im Bereich Competition. Er berät deutsche und internationale Unternehmen zu allen Fragen des deutschen und europäischen Kartellrechts. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind die Kooperationsberatung, die kartellrechtliche Prozessführung insbesondere im Zusammenhang mit dem Missbrauch von Marktmacht sowie nationale und internationale Fusionskontrollverfahren einschließlich Fragen der Investitionskontrolle.

Max Schulz studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bonn sowie an der Universität Oxford. Seine juristischen Staatsexamen legte er 2013 und 2018 ab. Zwischen 2013 und 2016 arbeitete Max Schulz promotionsbegleitend als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht von Professor Dr. Daniel Zimmer, LL.M. (UCLA) in Bonn. Im Juli 2017 wurde er mit seiner Dissertation zum Thema "Kartellrecht als "Regulierungsinstrument" – Eine Untersuchung der Kartellrechtsanwendung durch die Europäische Kommission im Energiesektor unter besonderer Berücksichtigung der Zusagenentscheidung nach Art. 9 VO 1/2003" zum Dr. iur. promoviert. Gefördert wurde die Dissertation durch ein Stipendium des "Arbeitskreis Wirtschaft und Recht" im Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft. 

Max Schulz ist Mitglied der Studienvereinigung Kartellrecht e.V. Er spricht neben seiner Muttersprache Deutsch fließend Englisch. 

Privat reist Max Schulz gerne und verbringt so viel Zeit wie möglich mit seiner Familie und Freunden.

 

Schwerpunkte & Mandate

Max Schulz war zuletzt u.a. in folgenden Mandaten tätig:

  • Beratung und Vertretung von Unternehmen bei der Vorbereitung und Durchführung von Fusionskontrollverfahren vor dem Bundeskartellamt und der Europäischen Kommission, u.a. in der Automobil- sowie Telekommunikationsbranche, sowie in investitionskontrollrechtlichen Fragestellungen.
  • Beratung und Vertretung verschiedener Unternehmen als Drittbeteiligte in Fusionskontrollverfahren vor der Europäischen Kommission sowie dem Bundeskartellamt, u.a. im Telekommunikationsbereich.
  • Beratung bei der Ausgestaltung und Umsetzung von Vertriebssystemen sowie bei Beschwerden gegen unzulässige Vertriebspraktiken, u.a. im Online-Handel mit Marken- und Luxusprodukten.
  • Beratung in sportkartellrechtlichen Fragestellungen inklusive Vertretung vor dem Bundeskartellamt sowie Durchsetzung etwaiger kartellrechtlicher Ansprüche vor Gericht.
  • Beratung bei der Ausgestaltung und Umsetzung von Kooperationen zwischen Wettbewerbern sowie allgemein zu Compliance-Strukturen in verschiedenen Branchen, u.a. im Finanzbereich.
  • Vertretung von Unternehmen in der kartellrechtlichen Prozessführung, z.B. in Streitigkeiten bei der Durchsetzung von standardessenziellen Patenten im Automobilbereich.

Veröffent­lichungen

  • Karbaum/Schulz, „Google Shopping“: Wann ist die Bevorzugung eigener Dienste durch einen Marktbeherrscher zum Nachteil von Konkurrenten missbräuchlich – und wann nicht?, Der Betrieb, 2024, 2483f.
  • Wirtz/Schulz: Der sportkartellrechtliche Dreisprung des EuGH – European Superleague, International Skating Union und SA Royal Antwerp Football Club, ZWeR 2024, 185
  • Karbaum/Schulz, EuGH stellt klar: Informationsaustausch zu einzelnen Preisbestandteilen ist schwerwiegender Kartellrechtsverstoß – unabhängig von den Auswirkungen, Der Betrieb 2024, 2009
  • Schulz, Datenzugang nach dem Data Act – Überblick und Schnittstellen zum Kartellrecht, NZKart 2024, 426
  • Karbaum/Schulz, Antitrust Litigation 2.0 - Die 10. GWB-Novelle als Katalysator des Private Enforcement?, NZKart 2022, 187
  • Karbaum/Schulz, Antitrust Litigation 2.0 - Private Enforcement beim DMA?, NZKart 2022, 107
  • Schulz, Berücksichtigung kooperativen Verhaltens bei der Bußgeldbemessung - Das "neue" Kooperationsverfahren der Europäischen Kommission außerhalb von Kartellfällen, WuW 2020, 178 ff.
  • Karbaum/Schulz, Wirksamer Wettbewerbsschutz im Zeitalter digitaler Ökosysteme, NZKart 2019, 407 ff.
  • Wirtz/Schulz, Innovationswettbewerb in der Fusionskontrolle, NZKart 2019, 20 ff.
  • Karbaum/Schulz, Ecosystems – New challenges for competition law enforcement, European Commission, Public consulation re "shaping competition policy in the era of digitisation", http://ec.europa.eu/competition/scp19/, 2018
  • Schulz, Kartellrecht als "Regulierungsinstrument" – Eine Untersuchung der Kartellrechtsanwendung durch die Europäische Kommission im Energiesektor unter besonderer Berücksichtigung der Zusagenentscheidung nach Art. 9 VO 1/2003, Dissertation, 2018
  • Dompke/Schulz, Grundzüge des Kartellrechts – Teil 2: Missbrauchsverbot und Zusammenschlusskontrolle, JURA 2015, 951-963
  • Dompke/Schulz, Grundzüge des Kartellrechts – Teil 1: Kartellverbot und Verfahren, JURA 2015, 822-834
  • Friehe/Schulz/Zimmer, Gutachten zur Revision des Schweizer Verjährungsrechts aus rechtsökonomischer Perspektive, Eine Regulierungsfolgenabschätzung, https://www.bj.admin.ch/dam/data/bj/wirtschaft/gesetzgebung/verjaehrungsfristen/gutachten-castle-d.pdf, 2013

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