Dr. Markus Wirtz

Dr. Markus Wirtz

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Katrin Marx

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V-Card Dr. Markus Wirtz

Kurzprofil

Markus Wirtz ist Partner bei GLADE MICHEL WIRTZ. Zu seinen Mandanten im Bereich COMPETITION gehören DAX 30-Unternehmen, MDAX-Unternehmen, ausländische börsennotierte Unternehmen, Unternehmen aus dem Mittelstand sowie Verbundgruppen und Verbände.

Markus Wirtz hat zahlreiche Beiträge zum Kartellrecht und zur Fusionskontrolle veröffentlicht; er ist Co-Autor des Kommentars Immenga/Mestmäcker zum deutschen und europäischen Kartellrecht (seit der 6. Auflage), des Handbuchs zum Europäischen Kartellrecht (Hrsg. Mäger) und des Handbuchs zum deutschen und europäischen Kartellrecht (Hrsg. Lange). Er ist ein regelmäßiger Referent auf Konferenzen und Fortbildungsveranstaltungen zum Kartellrecht, etwa des Forschungsinstituts für Wirtschaftsverfassung und Wettbewerb, des Global Competition Review oder an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Außerdem ist er Lehrbeauftragter der Leuphana Universität sowie Mitglied des Beirats am Institut für Kartellrecht der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Markus Wirtz studierte Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung an der Universität Bayreuth. Er setzte seine Ausbildung an der School of Law der University of Nottingham fort und erwarb dort einen LL.M. in European Law. Mit einer Arbeit zur europäischen Fusionskontrolle wurde er an der Universität Bayreuth promoviert. Einen Teil der Referendarausbildung absolvierte er bei der Monopolkommission. Markus Wirtz wird in zahlreichen internationalen Publikationen als führender Kartellrechtler empfohlen.

Markus Wirtz ist Vorsitzender des Ausschuss Kartellrecht der Bundesrechtsanwaltskammer, Mitglied der Studienvereinigung Kartellrecht und der Antitrust Section der International Bar Association.

Neben seiner Muttersprache Deutsch spricht er fließend Englisch und hat Grundkenntnisse in Französisch, Spanisch und Niederländisch.

Außerhalb des Kartellrechts begeistert sich Markus Wirtz für Literatur, Laufen und die Berge.

 

Schwerpunkte & Mandate

  • Verteidigung von Unternehmen in Kartellbußgeldverfahren wie "Industriesäcke", "Industrienähgarne", "Industrieversicherungen", "Industriechemikalien", "Betonrohre", "Pflastersteine", "Leistungstransformatoren", "Sanitärarmaturen", "Luxuskosmetika", "Lebensmitteleinzelhandel", "Drogerieartikel", "Süßwaren", "Mühlen", "Kaffee", "Apotheken", "Kunststoffverpackungen", "Wurstwaren", "Gleistechnik", "Wälzlager", "Automatiktüren", "Hitzeschilde" und "Stahl"
  • Interne Untersuchungen und Compliance Management Systeme
  • Internationale und deutsche Fusionskontrolle, etwa für dm, Haniel, Red Bull, United Internet, Vion, ZF Friedrichshafen u.a.
  • Vertretung von Unternehmen in der kartellrechtlichen Prozessführung, darunter HDI-Gerling, die Deutsche Telekom, das Institut der Wirtschaftsprüfer oder das Medienhaus Lensing jeweils vor dem OLG Düsseldorf und dem Bundesgerichtshof sowie in Kartellzivilrechtsstreitigkeiten Unternehmen wie 1&1, ASUS Computer, Deutsche Windtechnik, Gilead, Medion, Samsung, Total oder Xerox 
  • Schadensersatz aus Kartellrechtsverstößen u.a. in den Komplexen "Bier", "Wurstwaren", "Gasisolierte Schaltanlagen", "Gleistechnik", "Gebäudetechnik", "Industriesäcke", "Kunststoffverpackungen", "Luftfracht" oder "Sanitärgroßhandel"
  • Strukturierung von Vertriebssystemen

Veröffent­lichungen

  • Wirtz in: Immenga/Mestmäcker, EU-Kartellrecht, 7. Auflage, Co-Kommentierung (DMA)
  • Wirtz in: Immenga/Mestmäcker, EU-Kartellrecht, 7. Auflage, Co-Kommentierung (AEUV)
  • Wirtz in: Immenga/Mestmäcker, GWB, 7. Auflage, Co-Kommentierung (GWB)
  • Wirtz/Dompke, The Competition Rules Applying to the Relationship between a Minority Shareholder and the Joint Venture, Journal of European Competition Law & Practice 2021, 604
  • Wirtz in: Immenga/Mestmäcker, GWB, 6. Auflage, Co-Kommentierung (GWB) 
  • Wirtz in: Immenga/Mestmäcker, EU-Kartellrecht, 6. Auflage, Co-Kommentierung (AEUV)
  • Steinberg/Wirtz, Der Referentenentwurf zur 10. GWB-Novelle (Teil 2), WuW 2020, 8
  • Steinberg/Wirtz, Der Referentenentwurf zur 10. GWB-Novelle (Teil 1), WuW 2019, 606
  • Wirtz/Schulz, Innovationswettbewerb in der Fusionskontrolle, NZKart 2019, 20 ff. 
  • Wirtz/Schmidt, Anspruch auf Zugang zu Informationen des Bundeskartellamts aus einem abgeschlossenen Fusionskontrollverfahren nach § 1 IFG, ZWeR 2019, 309
  • Wirtz/Möller: Getting the Deal Through, Cartel Regulation, Bearbeiter des Kapitels zum deutschen Recht, 2024
  • Wirtz/Möller: Getting the Deal Through, Cartel Regulation, Bearbeiter des Kapitels zum deutschen Recht, 2023
  • Wirtz/Möller: Getting the Deal Through, Cartel Regulation, Bearbeiter des Kapitels zum deutschen Recht, 2022
  • Wirtz/Möller: Getting the Deal Through, Cartel Regulation, Bearbeiter des Kapitels zum deutschen Recht, 2021
  • Wirtz/Möller: Getting the Deal Through, Vertical Agreements, Bearbeiter des Kapitels zum deutschen Recht, 2024
  • Wirtz/Möller: Getting the Deal Through, Vertical Agreements, Bearbeiter des Kapitels zum deutschen Recht, 2023
  • Wirtz/Möller: Getting the Deal Through, Vertical Agreements, Bearbeiter des Kapitels zum deutschen Recht, 2022
  • Wirtz/Möller: Getting the Deal Through, Vertical Agreements, Bearbeiter des Kapitels zum deutschen Recht, 2021
  • Wirtz/Möller: Getting the Deal Through, Vertical Agreements, Bearbeiter des Kapitels zum deutschen Recht, 2020
  • Wirtz/Möller: Getting the Deal Through, Vertical Agreements, Bearbeiter des Kapitels zum deutschen Recht, 2019
  • Wirtz/Möller: Getting the Deal Through, Vertical Agreements, Bearbeiter des Kapitels zum deutschen Recht, 2018
  • Wirtz/Möller: Getting the Deal Through, Vertical Agreements, Bearbeiter des Kapitels zum deutschen Recht, 2017
  • Wirtz/Möller: Getting the Deal Through, Vertical Agreements, Bearbeiter des Kapitels zum deutschen Recht, 2016
  • Wirtz/Möller: Getting the Deal Through, Vertical Agreements, Bearbeiter des Kapitels zum deutschen Recht, 2015
  • Wirtz/Möller: Getting the Deal Through, Vertical Agreements, Bearbeiter des Kapitels zum deutschen Recht, 2014
  • Wirtz/Möller: Getting the Deal Through, Vertical Agreements, Bearbeiter des Kapitels zum deutschen Recht, 2013
  • Wirtz, National Enforcement of Vertical Restraints: Germany, in: Bellis/Beneyto (Hrsg.) Reviewing Vertical Restraints in Europe, 2012
  • Wirtz/Möller/Eden, Leniency Regimes, Bearbeiter des Kapitels zum deutschen Recht, 4. Auflage 2012
  • Wirtz/Möller, Getting the Deal Through, Vertical Agreements, Bearbeiter des Kapitels zum deutschen Recht, 2012
  • Wirtz, Bearbeiter des Kapitels "Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung", in: Mäger (Herausgeber) Europäisches Kartellrecht, 2. Auflage 2011
  • Wirtz, Der kartellrechtliche Zwangslizenzeinwand nach der Orange-Book-Standard-Entscheidung des BGH – Versuch einer dogmatischen Einordnung, WRP 2011, 1392
  • Wirtz/Brenner: EuG: Bestimmender Einfluss der Muttergesellschaft wird auch bei überwiegender Inhaberschaft an der Tochtergesellschaft vermutet; Anm. zu EUG, Urteil vom 17.05.2011 – T-299/08 "Elf Aquitaine", GWR 2011, 291
  • Wirtz/Möller: Getting the Deal Through, Vertical Agreements, Bearbeiter des Kapitels zum deutschen Recht, 2011
  • Wirtz, National Enforcement of Vertical Restraints in Germany, Paper, Conference of the Instituto Universitario de Estudios Europeos, Universidad CEU San Pablo, Madrid, 11./12. November 2010
  • Wirtz/Möller, Getting the Deal Through, Vertical Agreements, Bearbeiter des Kapitels zum deutschen Recht, 2010
  • Wirtz/Möller, E.ON: Commitment Decision – Gas Foreclosure, Journal of European Competition Law & Practice 2010, 418 ff.
  • Wirtz/Möller, Getting the Deal Through, Vertical Agreements, Bearbeiter des Kapitels zum deutschen Recht, 2009
  • Wirtz, Eigentumsgarantie und Kartellrecht, in: Schwerpunkte des Kartellrechts 2007/2008, FIW-Schriftenreihe, Heft 226, 2009, 167 ff.
  • Wirtz/Möller, Getting the Deal Through, Vertical Agreements, Bearbeiter des Kapitels zum deutschen Recht, 2008
  • Wirtz, FuE-Kooperationen im EG-Kartellrecht, pharmind - Die pharmazeutische Industrie 2007, 814
  • Wirtz, Getting the Deal Through, Intellectual Property & Antitrust, Bearbeiter des Kapitels zum deutschen Recht, 2007
  • Wirtz, Bearbeiter des Kapitels "Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung", in: Mäger (Hrsg.), Europäisches Kartellrecht, 2006
  • Wirtz, Bearbeiter des Kapitels "Technologietransfer", in: Lange (Hrsg.) Handbuch des deutschen und europäischen Kartellrechts, 2. Auflage 2006
  • Wirtz/Möller, Das Diskussionspapier der Kommission zu Art. 82 EG, WuW 2006, 226 ff.
  • Wirtz/Möller, Das Tetra Laval-Urteil des EuGH, EWS 2005, 146 ff.
  • Wirtz/Holzhäuser, Die kartellrechtliche Zwangslizenz, WRP 2004, 683 ff.
  • Wirtz, Anwendbarkeit von § 20 GWB auf selektive Vertriebssysteme nach Inkrafttreten der VO 1/2003, WuW 2003, 1039 ff.
  • Wirtz, Der Mitteilungsentwurf der Kommission zur Beurteilung horizontaler Zusammenschlüsse, EWS 2003, 146 ff.
  • Burrichter/Wirtz, EC Merger Review, Paper, ABA Section on Antitrust Law, Spring Meeting, Washington D.C. 2003
  • Wirtz/Bischke, Getting the Deal Through, Cartel Regulation 2003, Bearbeiter des Kapitels zum deutschen Recht
  • Wirtz/Burrichter Due Process and Judicial Control in German Merger Control, Paper, EC Merger Control Conference, Brüssel 2002 
  • Wirtz/Burrichter, Recent Developments in German Merger Control, Paper, IBA Conference, Cancun 2002
  • Wirtz, Wohin mit den Effizienzen in der europäischen Fusionskontrolle?, EWS 2002, 59 ff.
  • Wirtz/Bischke, Getting the Deal Through, Cartel Regulation 2002, Bearbeiter des Kapitels zum deutschen Recht 
  • Wirtz, Legalität und ökonomische Realität, Die europäische Fusionskontrolle, Dissertation, Nomos Schriftenreihe Europäisches Recht, Politik, Wirtschaft 2001 
  • Wirtz/Bischke, Bedeutung der "multi jurisdictional filings" bei Konzernfusionen - Bestandsaufnahme und Reformvorhaben, RIW 2001, 328 ff.
  • Wirtz, Die Aufsichtspflicht des Vorstandes nach OWiG und KonTraG, WuW 2001, 324 ff.
  • Wirtz/Bischke, Getting the Deal Through, Cartel Regulation 2001, Bearbeiter des Kapitels zum deutschen Recht 
  • Wirtz, Der Stimmrechtspool als kartellrechtlicher Zusammenschlusstatbestand, AG 1999, 114 ff.

Dr. Marco Sustmann

Dr. Marco Sustmann

Partner | Rechtsanwalt seit 2000

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Kurzprofil

Marco Sustmann ist Partner bei GLADE MICHEL WIRTZ und gehört dem Bereich CORPORATE an. Bevor er sich 2012 GLADE MICHEL WIRTZ anschloss, war er seit 2000 Rechtsanwalt und seit 2008 Partner in der internationalen Sozietät Shearman & Sterling LLP.

Marco Sustmann berät seine Mandanten zu allen Fragen des Gesellschafts- und Kapitalmarktrechts. Dies schließt auch die Vertretung in Gerichts- und Behördenverfahren ein. Daneben liegt ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit in der Begleitung nationaler und internationaler M&A-Transaktionen mit einem besonderen Fokus auf die Beratung börsennotierter Gesellschaften.

Marco Sustmann ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen im Bereich des Gesellschafts- und Kapitalmarktrechts und hält regelmäßig Vorträge zu diesen Themen. Er ist Kommentator in dem von Baums/Thoma/Verse herausgegebenen Kommentar zum WpÜG sowie Mitautor in dem Handbuch Übernahmerecht von Paschos/Fleischer.

Er ist Mitglied der Gesellschaftsrechtlichen Vereinigung (VGR) und des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Marco Sustmann studierte Rechtswissenschaften an der Universität Trier und der Rijksuniversiteit Limburg, Maastricht, Niederlande. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. h.c. Hans Wieling, bei dem er im Jahr 2000 promovierte.

Neben seiner Muttersprache Deutsch spricht er fließend Englisch.

In seiner Freizeit begeistert sich Marco Sustmann für Sport und Musik.

 

Schwerpunkte & Mandate

  • ABACON CAPITAL GmbH im Zusammenhang mit dem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der Elbe BidCo AG an die Aktionäre der Encavis AG
  • Continental AG: Beratung des Vorstands im Zusammenhang mit der Beilegung von Rechtsstreitigkeiten
  • Daimler Truck Holding AG im Zusammenhang mit einem Aktienrückkaufprogramm
  • Deutsche Bank AG: Beratung des Aufsichtsrats 
  • Encavis AG: Beratung des Aufsichtsrats
  • Franz Haniel & Cie. GmbH im Zusammenhang mit dem Erwerb der MediaMarktSaturn-Minderheitsbeteiligung durch die CECONOMY AG
  • Franz Haniel & Cie. GmbH, u.a. im Zusammenhang mit der Beteiligung an der METRO AG, der Privatplatzierung von TAKKT-Aktien im Wege eines Fully Marketed Offering und der Platzierung von Celesio-Aktien im Wege eines Accelerated Bookbuilding
  • Fujian Grand Chip Investment Fund LP bei freiwilligem öffentlichem Übernahmeangebot auf AIXTRON SE
  • Mercedes-Benz Group AG im Zusammenhang mit einem Aktienrückkaufprogramm mit einem Volumen von bis zu EUR 4 Mrd.
  • Mercedes-Benz Group AG: Beratung bei der Herauslösung des Nutzfahrzeuggeschäfts aus dem Daimler-Konzern durch Abspaltung einer Mehrheitsbeteiligung an der Daimler Truck AG (Projekt Fokus 2021)
  • Mercedes-Benz Group AG (ehemals Daimler AG): Beratung bei der Neuordnung des Daimler-Konzerns durch Ausgliederung der Geschäftsbereiche Cars & Vans und Trucks & Buses auf zwei eigenständige Aktiengesellschaften (Projekt Zukunft 2017 bis 2019)
  • Mercedes-Benz Group AG: Laufende kapitalmarktrechtliche und gesellschaftsrechtliche Beratung
  • Mercedes-Benz Group AG bei der Verteidigung gegen Anlegerklagen im Zusammenhang mit Dieselabgasemissionen im Rahmen eines KapMuG-Verfahrens (Prozessvertretung Ausgangs- und Musterverfahren)
  • Scania CV AB bei der Gründung eines Joint Venture im Bereich der nachhaltigen Logistik sowie zu weiteren gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen, u.a. im Zusammenhang mit der Gewährung von Wandeldarlehen
  • Vonovia SE: Aktienrechtliche Beratung des Vorstands
  • IVG Immobilien AG beim Verkauf von Kavernen sowie beim Erwerb der Oppenheim Immobilien Kapitalanlagegesellschaft mbH*
  • Qatar Holding LLC beim Erwerb einer Beteiligung von 9,1 % am Grundkapital der HOCHTIEF Aktiengesellschaft sowie bei der Beteiligung an der Volkswagen AG und der Porsche Automobil Holding SE*
  • Aabar Investments PJSC bei einem Gemeinschaftsprojekt mit MAN Ferrostaal AG, Daimler AG, Deutz AG, MTU Friedrichshafen GmbH und Rheinmetall Landsysteme GmbH in Algerien sowie bei der gemeinschaftlichen Beteiligung mit der Daimler AG an der Tesla Motors Inc. und dem Erwerb einer Beteiligung von 9,1% am Grundkapital der Daimler AG*
  1. *Während seiner Tätigkeit bei Shearman & Sterling

Veröffent­lichungen (Auswahl)

  • Sustmann/Retsch, Das neue KapMuG - Reform mit Licht und Schatten, AG 2024, 643
  • Merkner/Sustmann, in Seibt/Buck-Heeb/Harnos, BeckOK Wertpapierhandelsrecht, Art. 18 MAR Insiderlisten
  • Sustmann/Retsch/Gerding, Kapitalmarktrechtliche Pflichten und Haftungsrisiken im Zusammenhang mit der ESG-Berichterstattung, AG 2022, S. 602-611
  • Merkner/Sustmann/Retsch, Das Spannungsverhältnis zwischen der kapitalmarktrechtlichen Ad-hoc-Publizitätspflicht und kartellrechtlichen Kronzeugenprogrammen, NZG 2021, 1198
  • Merkner/Sustmann, in Baums/Thoma/Verse, WpÜG, Kommentierung §§ 16 – 18 und §§ 39a – 39c WpÜG
  • Merkner/Sustmann, in Paschos/Fleischer, Handbuch Übernahmerecht nach dem WpÜG, 2017, § 16 Angebotsbedingungen
  • Merkner/Sustmann/Retsch, Update: Insiderrecht und Ad-hoc-Publizität im neuen (und nun finalen) Emittentenleitfaden der BaFin, AG 2020, 477
  • Merkner/Sustmann/Retsch, Das neue Modul C des Emittentenleitfadens der BaFin – Auswirkungen auf die Kapitalmarktkommunikation bei M&A-Transaktionen, NZG 2020, 688
  • Merkner/Sustmann/Retsch, Insiderrecht und Ad-hoc-Publizität im neuen Emittentenleitfaden der BaFin, AG 2019, 621
  • Merkner/Sustmann, Die Verwaltungspraxis der BaFin in Sachen Beteiligungstransparenz auf Grundlage der Neufassung des Emittentenleitfadens, NZG 2013, 1361
  • Merkner/Sustmann, BGH schließt zivilrechtliche Ansprüche von Aktionären bei unterlassenem Pflichtangebot aus, NZG 2013, 1087
  • Merkner/Sustmann, Record Date und Rechtsverlust, AG 2013, 243
  • Merkner/Sustmann, BGH beendet Streit über die Berücksichtigung von Nacherwerben bei der Ermittlung des erforderlichen Aktienbesitzes für übernahmerechtlichen Squeeze-out, NZG 2013, 374
  • Merkner/Sustmann, Reform des Marktmissbrauchrechts: Die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Verschärfung des Insiderrechts, AG 2012, 315
  • Merkner/Sustmann, Erste "Guidance" der BaFin zu den neuen Meldepflichten nach §§ 25, 25a WpHG, NZG 2012, 241
  • Sustmann/Neuhaus/Wieland, Die Zukunft des Unternehmensbeteiligungsgesellschaftsgesetzes (UBGG) vor dem Hintergrund der anstehenden Umsetzung der AIFM-Richtlinie, CFL 2012, 78
  • Sustmann, Contingent Value Rights als alternative Gegenleistung im Rahmen von öffentlichen Angeboten nach dem WpÜG, CFL 2011, 377
  • Sustmann/Robles y Zepf, Die Übertragung unterirdischer Erdgas- und Erdöl-Speicheranlagen (Kavernen) im Wege eines Asset oder Share Deals, RdE 2011, 52
  • Sustmann/Schmidt-Bendun, Der Referentenentwurf zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG), NZG 2011, 1207
  • Merkner/Sustmann, Update: Freigabeverfahren nach gut eineinhalb Jahren ARUG, CFL 2011, 65
  • Merkner/Sustmann, Wertpapierleihe und Empty Voting – Weitergehender Transparenzbedarf im WpHG?, NZG 2010, 1170
  • Merkner/Sustmann, Vorbei mit dem unbemerkten Anschleichen an börsennotierte Unternehmen? NZG 2010, 681
  • Merkner/Sustmann, Worauf bezieht sich § 130 II 2 Nr. 2 AktG: Auf das Grundkapital oder das vertretene Grundkapital?, NZG 2010, 568
  • Merkner/Sustmann, Die Neuauflage des Emittentenleitfadens der BaFin – Rechtssicherheit bei der Abgabe von Stimmrechtsmitteilungen, NZG 2009, 813
  • Wild/Sustmann/Papke, Gefährdet § 8c KStG bei einem Börsengang die steuerlichen Verlustvorträge der emittierenden Gesellschaft?, DStR 2008, 851
  • Merkner/Sustmann, Insiderrecht und Ad-hoc-Publizität, Das Anlegerschutzverbesserungsgesetz in der Fassung durch den Emittentenleitfaden der BaFin, NZG 2005, 729 ff.
  • Sustmann/Diekmann, Gesetz zur Verbesserung des Anlegerschutzes (AnSVG), NZG 2004, 929 ff.
  • Sustmann, Keine Tilgung der künftigen Einlageschuld durch Einzahlung auf ein debitorisches Konto vor Kapitalerhöhungsbeschluss, NZG 2004, 760 ff.
  • Sustmann, Kommentar OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.1.2004 – I-16 W 63/03 (Edscha/EdCar), EWiR 2004, 467 f.
  • Sustmann, Tracking Stocks, in: Achleitner/Thoma (Hrsg.), Handbuch Corporate Finance, Loseblattausgabe, 2. Auflage Köln 2001: Deutscher Wirtschaftsdienst, Dezember 2003
  • Sustmann, Kommentar OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.3.2003 – 16 U 79/02 (Goldzack AG), EWiR 2003, 737 f.
  • Sustmann, Kommentar LG Chemnitz, Urt. v. 19.9.2002, 1 HK O 5367/01, EWiR 2003, 445 f.
  • Selzner/Sustmann, Der grenzüberschreitende Beherrschungsvertrag, Der Konzern 2003, 85 ff.
  • Sustmann, Insiderregeln und Ad-hoc Publizität im Auktionsverfahren, Der Syndicus, März/April 2001
  • Sustmann, Rückabwicklung nichtiger Kaufverträge im klassischen römischen Recht, 2000
  • Sustmann, Kommentar BGH, Urt. v. 13.3.1995 – XII ZR 194/93, in: LM H 6/1996, § 549 BGB Nr. 18, Bl. 1031 ff.

Blogbeiträge

Dr. Max Schulz

Dr. Max Schulz

Partner | Rechtsanwalt seit 2018

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Telefon: +49 211 20052-360
Telefax: +49 211 20052-100
E-Mail: m.schulz(at)glademichelwirtz.com

Assistenz
Jennifer Natus

Service
V-Card Dr. Max Schulz

Kurzprofil

Max Schulz ist Partner bei GLADE MICHEL WIRTZ im Bereich Competition. Er berät deutsche und internationale Unternehmen zu allen Fragen des deutschen und europäischen Kartellrechts. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind die Kooperationsberatung, die kartellrechtliche Prozessführung insbesondere im Zusammenhang mit dem Missbrauch von Marktmacht sowie nationale und internationale Fusionskontrollverfahren einschließlich Fragen der Investitionskontrolle.

Max Schulz studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bonn sowie an der Universität Oxford. Seine juristischen Staatsexamen legte er 2013 und 2018 ab. Zwischen 2013 und 2016 arbeitete Max Schulz promotionsbegleitend als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht von Professor Dr. Daniel Zimmer, LL.M. (UCLA) in Bonn. Im Juli 2017 wurde er mit seiner Dissertation zum Thema "Kartellrecht als "Regulierungsinstrument" – Eine Untersuchung der Kartellrechtsanwendung durch die Europäische Kommission im Energiesektor unter besonderer Berücksichtigung der Zusagenentscheidung nach Art. 9 VO 1/2003" zum Dr. iur. promoviert. Gefördert wurde die Dissertation durch ein Stipendium des "Arbeitskreis Wirtschaft und Recht" im Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft. 

Max Schulz ist Mitglied der Studienvereinigung Kartellrecht e.V. Er spricht neben seiner Muttersprache Deutsch fließend Englisch. 

Privat reist Max Schulz gerne und verbringt so viel Zeit wie möglich mit seiner Familie und Freunden.

 

Schwerpunkte & Mandate

Max Schulz war zuletzt u.a. in folgenden Mandaten tätig:

  • Beratung und Vertretung von Unternehmen bei der Vorbereitung und Durchführung von Fusionskontrollverfahren vor dem Bundeskartellamt und der Europäischen Kommission, u.a. in der Automobil- sowie Telekommunikationsbranche, sowie in investitionskontrollrechtlichen Fragestellungen.
  • Beratung und Vertretung verschiedener Unternehmen als Drittbeteiligte in Fusionskontrollverfahren vor der Europäischen Kommission sowie dem Bundeskartellamt, u.a. im Telekommunikationsbereich.
  • Beratung bei der Ausgestaltung und Umsetzung von Vertriebssystemen sowie bei Beschwerden gegen unzulässige Vertriebspraktiken, u.a. im Online-Handel mit Marken- und Luxusprodukten.
  • Beratung in sportkartellrechtlichen Fragestellungen inklusive Vertretung vor dem Bundeskartellamt sowie Durchsetzung etwaiger kartellrechtlicher Ansprüche vor Gericht.
  • Beratung bei der Ausgestaltung und Umsetzung von Kooperationen zwischen Wettbewerbern sowie allgemein zu Compliance-Strukturen in verschiedenen Branchen, u.a. im Finanzbereich.
  • Vertretung von Unternehmen in der kartellrechtlichen Prozessführung, z.B. in Streitigkeiten bei der Durchsetzung von standardessenziellen Patenten im Automobilbereich.

Veröffent­lichungen

  • Karbaum/Schulz, „Google Shopping“: Wann ist die Bevorzugung eigener Dienste durch einen Marktbeherrscher zum Nachteil von Konkurrenten missbräuchlich – und wann nicht?, Der Betrieb, 2024, 2483f.
  • Wirtz/Schulz: Der sportkartellrechtliche Dreisprung des EuGH – European Superleague, International Skating Union und SA Royal Antwerp Football Club, ZWeR 2024, 185
  • Karbaum/Schulz, EuGH stellt klar: Informationsaustausch zu einzelnen Preisbestandteilen ist schwerwiegender Kartellrechtsverstoß – unabhängig von den Auswirkungen, Der Betrieb 2024, 2009
  • Schulz, Datenzugang nach dem Data Act – Überblick und Schnittstellen zum Kartellrecht, NZKart 2024, 426
  • Karbaum/Schulz, Antitrust Litigation 2.0 - Die 10. GWB-Novelle als Katalysator des Private Enforcement?, NZKart 2022, 187
  • Karbaum/Schulz, Antitrust Litigation 2.0 - Private Enforcement beim DMA?, NZKart 2022, 107
  • Schulz, Berücksichtigung kooperativen Verhaltens bei der Bußgeldbemessung - Das "neue" Kooperationsverfahren der Europäischen Kommission außerhalb von Kartellfällen, WuW 2020, 178 ff.
  • Karbaum/Schulz, Wirksamer Wettbewerbsschutz im Zeitalter digitaler Ökosysteme, NZKart 2019, 407 ff.
  • Wirtz/Schulz, Innovationswettbewerb in der Fusionskontrolle, NZKart 2019, 20 ff.
  • Karbaum/Schulz, Ecosystems – New challenges for competition law enforcement, European Commission, Public consulation re "shaping competition policy in the era of digitisation", http://ec.europa.eu/competition/scp19/, 2018
  • Schulz, Kartellrecht als "Regulierungsinstrument" – Eine Untersuchung der Kartellrechtsanwendung durch die Europäische Kommission im Energiesektor unter besonderer Berücksichtigung der Zusagenentscheidung nach Art. 9 VO 1/2003, Dissertation, 2018
  • Dompke/Schulz, Grundzüge des Kartellrechts – Teil 2: Missbrauchsverbot und Zusammenschlusskontrolle, JURA 2015, 951-963
  • Dompke/Schulz, Grundzüge des Kartellrechts – Teil 1: Kartellverbot und Verfahren, JURA 2015, 822-834
  • Friehe/Schulz/Zimmer, Gutachten zur Revision des Schweizer Verjährungsrechts aus rechtsökonomischer Perspektive, Eine Regulierungsfolgenabschätzung, https://www.bj.admin.ch/dam/data/bj/wirtschaft/gesetzgebung/verjaehrungsfristen/gutachten-castle-d.pdf, 2013

Blogbeiträge

Dr. Friedrich Schulenburg

Dr. Friedrich Schulenburg

Partner | Rechtsanwalt seit 2013

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E-Mail: f.schulenburg(at)glademichelwirtz.com

Assistenz
Celine Seebold

Service
V-Card Dr. Friedrich Schulenburg

Kurzprofil

Friedrich Schulenburg ist Partner bei GLADE MICHEL WIRTZ im Bereich CORPORATE. Er berät deutsche und internationale Mandanten zu allen Fragen des Gesellschafts- und Kapitalmarktrechts. In diesem Bereich hat er sich auf die Beratung börsennotierter Aktiengesellschaften in aktien- und kapitalmarktrechtlichen Fragen, einschließlich der Vorbereitung und Durchführung von (virtuellen) Hauptversammlungen, spezialisiert. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Beratung im Rahmen aktien- und umwandlungsrechtlicher Strukturmaßnahmen.

Friedrich Schulenburg studierte Rechtswissenschaft an der Universität Konstanz und an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster mit dem Schwerpunkt Deutsches und Europäisches Gesellschaftsrecht. Im Anschluss setzte er seine Ausbildung an der University of Bristol fort und erwarb dort einen LL.M. in European Legal Studies. Im Jahr 2016 wurde Friedrich Schulenburg an der Universität Hamburg mit einer vergleichenden Arbeit zum Minderheitenschutz im Schuldverschreibungs- und Aktienrecht promoviert. Er spricht Deutsch (Muttersprache) und Englisch und hat Grundkenntnisse in Französisch.

Privat verbringt Friedrich Schulenburg so viel Zeit wie möglich mit seiner Frau und seinen drei Kindern. Außerdem treibt er gern Sport (Tennis, Surfen, Wintersport) und interessiert sich für Fotografie.

 

Schwerpunkte & Mandate

Friedrich Schulenburg war zuletzt u.a. in folgenden Mandaten tätig:

  • Daimler Truck Holding AG: Laufende gesellschaftsrechtliche Beratung, einschließlich Vorbereitung und Begleitung der Hauptversammlung
  • Deutsche Bank AG: Beratung des Aufsichtsrats
  • Franz Haniel & Cie. GmbH: Laufende gesellschafts- und kapitalmarktrechtliche Beratung, einschließlich Vorbereitung der jährlichen Gesellschafterversammlung
  • Franz Haniel & Cie. GmbH im Zusammenhang mit dem Erwerb der MediaMarktSaturn-Minderheitsbeteiligung durch die CECONOMY AG
  • Franz Haniel & Cie. GmbH bei der Gründung eines Joint-Venture zwischen CWS-boco und Rentokil Initial
  • GEA Group Aktiengesellschaft: Laufende gesellschaftsrechtliche Beratung einschließlich Vorbereitung und Begleitung der Hauptversammlung
  • GEA Group Aktiengesellschaft bei der gesellschaftsrechtlichen Konzeptionierung und Umsetzung eines Say-on-Climate-Beschlusses auf der Hauptversammlung 2024
  • GEA Group Aktiengesellschaft im Zusammenhang mit einem Aktienrückkaufprogramm
  • MEDICLIN Aktiengesellschaft: Laufende Beratung in gesellschaftsrechtlichen Fragen
  • Mercedes-Benz Group AG (ehemals Daimler AG): Beratung bei der Herauslösung des Nutzfahrzeuggeschäfts aus dem Daimler-Konzern durch Abspaltung einer Mehrheitsbeteiligung an der Daimler Truck AG (Projekt Fokus 2021) 
  • Mercedes-Benz Group AG (ehemals Daimler AG): Beratung bei der Neuordnung des Daimler-Konzerns durch Ausgliederung der Geschäftsbereiche Cars & Vans und Trucks & Buses auf zwei eigenständige Aktiengesellschaften (Projekt Zukunft 2017 bis 2019)
  • Provinzial Rheinland Holding bei der Fusion der Versicherungsgruppen Provinzial Rheinland und Provinzial NordWest
  • RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft: Laufende gesellschafts- und kapitalmarktrechtliche Beratung einschließlich Vorbereitung und Begleitung der Hauptversammlung

Veröffent­lichungen

  • Merkner/Schulenburg/Paulssen, Berichterstattung zur Umsetzung des Kompetenzprofils für den Aufsichtsrat in den Geschäftsberichten 2023 der DAX-40-Unternehmen – Eine empirische Auswertung der Qualifikationsmatrices im Jahr Zwei, AG 2024, 612
  • Merkner/Schulenburg, Vorschlag für die Entwicklung eines praxistauglichen Hauptversammlungsformats in hybrider Form, AG 2024, AG0066151
  • Merkner/Schulenburg/Elixmann, Praxisfragen bei der Konzeptionierung und Durchführung eines Say on Climate, AG 2024, 257
  • Merkner/Schulenburg/Elixmann, Beobachtungen zur Handhabung der neuen Regelungen zur virtuellen Hauptversammlung durch die DAX-40-Unternehmen, AG 2023, 643
  • Merkner/Schulenburg/Paulssen, Quo vadis, Qualifikationsmatrix? Eine empirische Untersuchung der Darstellung der Kompetenzen der Aufsichtsratsmitglieder in den Geschäftsberichten 2022 der DAX-40-Unternehmen, AG 2023, 526
  • Merkner/Schulenburg, Die "Qualifikationsmatrix" nach der Kodex-Reform: Wie und für wen?, Börsenzeitung 158 v. 18. August 2022
  • Rücker/Schulenburg, Transparenzregister – Aufsichtsbehörde nimmt Stellung zu Zweifelsfragen bei der Anwendung der neuen Meldepflichten, neues stiften, 05.12.2017, http://www.neues-stiften.de/recht-steuern/transparenzregister-aufsichtsbehoerde-nimmt-stellung/
  • Markgraf/Schulenburg, Die strafprozessuale Rückgewinnungshilfe in der Insolvenz des Straftäters, KTS 1/2015
  • Schulenburg, Der Schutz der Minderheit im Schuldverschreibungsrecht in vergleichender Betrachtung mit dem Aktienrecht, Dissertation, 2017

Dr. Alexander Retsch

Dr. Alexander Retsch

Partner | Rechtsanwalt seit 2015

Kontakt
Telefon: +49 211 20052-140
Telefax: +49 211 20052-100
E-Mail: a.retsch(at)glademichelwirtz.com

Assistenz
Sandra Menta

Service
V-Card Dr. Alexander Retsch

Kurzprofil

Alexander Retsch ist Partner bei GLADE MICHEL WIRTZ und in den Bereichen CORPORATE und LITIGATION tätig. Er berät seine Mandanten zu allen Fragen des Gesellschafts- und Kapitalmarktrechts sowie bei außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten. Neben der Beratung im laufenden Tagesgeschäft liegt ein Schwerpunkt in der Corporate Litigation einschließlich der Prozessvertretung in erster und zweiter Instanz, z.B. bei Kapitalanlegerklagen, in komplexen Massen- und Musterverfahren sowie bei Post-M&A- und Gesellschafterstreitigkeiten.

Alexander Retsch studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln mit unternehmensrechtlichem Schwerpunkt. Im Jahre 2013 wurde er mit seiner Dissertation zu einem kapitalmarktrechtlichen Thema zum Dr. jur. promoviert.

Während seines Referendariats verbrachte Alexander Retsch u.a. Stationen beim Deutschen Generalkonsulat in Miami, USA, sowie im gesellschaftsrechtlichen Team einer führenden internationalen Großkanzlei in Köln. 2017 arbeitete er mehrere Monate im Rahmen eines Secondments bei einer britischen Kanzlei in London.

Alexander Retsch ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen im Bereich des Gesellschafts- und Kapitalmarktrechts und hält regelmäßig Vorträge zu diesen Themen. Seit 2018 ist er als Dozent für die Vorlesung Kapitalmarktrecht im Masterstudiengang "Wirtschaftsrecht" an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster tätig. Seit 2020 wird Alexander Retsch von LMG Expert Guides und ILFR in der Kategorie "Rising Stars Europe" im Kapitalmarktrecht geführt. Vom Handelsblatt / Best Lawyers wurde er in der Kategorie "Deutschlands Beste Anwälte 2023" im Gesellschaftsrecht ausgezeichnet.

Neben seiner Muttersprache Deutsch spricht er fließend Englisch. Seine Freizeit verbringt er gerne mit seiner Frau und seinen zwei Kindern sowie beim Sport (Fußball, Golf).

 

Schwerpunkte & Mandate

Alexander Retsch war zuletzt u.a. bei folgenden Mandaten tätig:

  • Continental AG: Beratung des Vorstands im Zusammenhang mit der Beilegung von Rechtsstreitigkeiten
  • Vonovia SE: Aktienrechtliche Beratung des Vorstands
  • Beratung eines DAX 40-Unternehmens bei der Verteidigung gegen Schadensersatzforderungen im Nachgang zur Veräußerung einer Tochtergesellschaft (Post-M&A-Streitigkeit) 
  • Mercedes-Benz Group AG bei der Verteidigung gegen Anlegerklagen im Zusammenhang mit Dieselabgasemissionen im Rahmen eines KapMuG-Verfahrens (Prozessvertretung Ausgangs- und Musterverfahren)
  • Encavis AG: Beratung des Aufsichtsrats
  • Mercedes-Benz Group AG im Zusammenhang mit der Strukturierung und Durchführung von Aktienrückkaufprogrammen
  • Mercedes-Benz Group AG: Beratung bei der Ausgliederung und anschließenden Herauslösung des Nutzfahrzeuggeschäfts aus dem Daimler-Konzern durch Abspaltung einer Mehrheitsbeteiligung an der Daimler Truck AG 
  • GEA Group Aktiengesellschaft im Zusammenhang mit einem Aktienrückkaufprogramm
  • Mercedes-Benz Group AG: Laufende kapitalmarktrechtliche und gesellschaftsrechtliche Beratung 
  • Deutsche Bank AG: Beratung des Aufsichtsrats 
  • Fujian Grand Chip Investment Fund LP beim freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot auf AIXTRON SE 
  • Mercedes-Benz Group AG im Rahmen des KapMuG-Verfahrens im Zusammenhang mit der Ad-hoc-Mitteilung zum vorzeitigen Ausscheiden von Prof. Schrempp

Veröffent­lichungen

  • Sustmann/Retsch, Das neue KapMuG - Reform mit Licht und Schatten, AG 2024, 643
  • Sustmann/Retsch/Gerding, Kapitalmarktrechtliche Pflichten und Haftungsrisiken im Zusammenhang mit der ESG-Berichterstattung, AG 2022, S. 602-611
  • Merkner/Sustmann/Retsch, Das Spannungsverhältnis zwischen der kapitalmarktrechtlichen Ad-hoc-Publizitätspflicht und kartellrechtlichen Kronzeugenprogrammen, NZG 2021, 1198
  • Merkner/Sustmann/Retsch, Update: Insiderrecht und Ad-hoc-Publizität im neuen (und nun finalen) Emittentenleitfaden der BaFin, AG 2020, 477
  • Merkner/Sustmann/Retsch, Das neue Modul C des Emittentenleitfadens der BaFin – Auswirkungen auf die Kapitalmarktkommunikation bei M&A-Transaktionen, NZG 2020, 688
  • Merkner/Sustmann/Retsch, Insiderrecht und Ad-hoc-Publizität im neuen Emittentenleitfaden der BaFin, AG 2019, 621
  • Retsch, Die Selbstbefreiung nach der Marktmissbrauchsverordnung, NZG 2016, 1201 ff.
  • Retsch, Marktmissbrauchsrechtliche Regelungen des WpHG und der REMIT-VO im Stromspothandel, Dissertation, 2013

Dr. Jens Poll

Dr. Jens Poll

Salary Partner | Rechtsanwalt seit 2018

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Saskia Grüter

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V-Card Dr. Jens Poll

Kurzprofil

Jens Poll ist als Salary Partner bei GLADE MICHEL WIRTZ im Bereich CORPORATE tätig. Er berät nationale und internationale Mandanten zu allen Fragen des Gesellschafts- und Handelsrechts. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählen gesellschafts- und kapitalmarktrechtliche Streitigkeiten sowie die umfassende Beratung und Vertretung von Unternehmen, Verbänden und ihrer Organe in (außer-)gerichtlichen Auseinandersetzungen. 

Jens Poll studierte Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen mit gesellschaftsrechtlichem Schwerpunkt. Er verbrachte jeweils ein Auslandssemester an der Hebrew University of Jerusalem, Israel, und an der University of Warsaw, Polen. Die erste juristische Staatsprüfung legte er 2013 ab. Promotionsbegleitend arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Gerald Spindler in Göttingen sowie in einer führenden deutschen Großkanzlei in Düsseldorf. 2018 promovierte er an der Georg-August-Universität Göttingen.

Im Rahmen des Referendariats verbrachte Jens Poll die Anwaltsstation bereits bei GLADE MICHEL WIRTZ. Zudem absolvierte er Stationen bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW sowie bei der Deutschen Botschaft in Yangon, Myanmar. Die zweite juristische Staatsprüfung legte er 2018 ab.

Neben seiner Muttersprache Deutsch spricht Jens Poll fließend Englisch.

Seine Freizeit verbringt er gerne mit Freunden und Familie sowie beim Sport.

 

Schwerpunkte & Mandate

  • Mercedes-Benz Group AG: Verteidigung gegen Anlegerklagen im Zusammenhang mit Dieselabgasemissionen im Rahmen eines KapMuG-Verfahrens
  • Continental AG: Beratung des Vorstands im Zusammenhang mit der Beilegung von Rechtsstreitigkeiten
  • Vonovia SE: Aktienrechtliche Beratung des Vorstands
  • Gesellschaftsrechtliche Beratung des Apothekerverbands Nordrhein e.V.
  • Gerichtliche Vertretung einer Spezialbank im Sozialsektor
  • Beratung und Vertretung von Gesellschaftern und Geschäftsführern in Gesellschafterstreitigkeiten
  • Beratung und Vertretung einer deutschlandweit agierenden Holding-Gesellschaft im Immobiliensektor

Veröffent­lichungen

  • Poll, Datenschutz in und durch Unternehmensgruppen im europäischen Datenschutzrecht, Dissertation, 2018

Dr. Silke Möller

Dr. Silke Möller

Partnerin | Rechtsanwältin seit 2007

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Jennifer Natus

Service
V-Card Dr. Silke Möller

Kurzprofil

Silke Möller gehört zum Gründungsteam von GLADE MICHEL WIRTZ und ist Partnerin im Bereich Competition. Sie berät deutsche und internationale Mandanten in Fragen des deutschen und europäischen Kartellrechts. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind nationale und internationale Fusionskontrollverfahren einschließlich der Investitions- und FSR-Kontrolle, Bußgeldverfahren der Europäischen Kommission und des Bundeskartellamts sowie die Begleitung von Unternehmen bei der Entwicklung, Strukturierung und Implementierung von Compliance Management Systemen.

Silke Möller studierte Rechtswissenschaften an der WWU Münster und der Universitat de Barcelona. Im Rahmen ihres LL.M.-Studiums am King's College London befasste sie sich intensiv mit Fragen des Kartellrechts und wurde an der Universität Bonn mit einer rechtsvergleichenden Dissertation zum europäischen und amerikanischen Kartellrecht promoviert. Aktuell absolviert sie das International Executive MBA Programm der Universität St. Gallen. Sie ist Mitglied der Studienvereinigung Kartellrecht, der Antitrust Section der IBA, des ClaSF und der DAJV. Sie spricht Deutsch (Muttersprache) und Englisch (fließend) und hat Grundkenntnisse in Spanisch und Französisch.

Silke Möller ist Dozentin an der Westfälischen Hochschule und wird regelmäßig als Referentin zu nationalen und internationalen Konferenzen eingeladen, z.B. von der Global Competition Review oder der European Competition Lawyers Association. Sie ist Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats der WuW und gehört zum Autorenkreis des Frankfurter Kommentars sowie des Beck'schen Online-Kommentars zum Kartellrecht. Who's Who Legal führt Silke Möller als Thought Leader Global Elite und JUVE als Führende Kartellrechtlerin in Deutschland. Auch Chambers, The Legal500, Best Lawyers, die Wirtschaftswoche und weitere Publikationen empfehlen sie als ausgewiesene Kartellrechts- und Compliance-Expertin. W@Competition zeichnete sie als eine der "40 in their 40s – Notable Women Competition Professionals in Europe, the Americas and Africa" aus. In dem Ranking "Women in Antitrust 2021", das nur alle vier bis fünf Jahre erscheint, listet die Global Competition Review sie als eine der weltweit führenden Kartellrechtsexpertinnen.

Silke Möller liebt Reisen, kulinarische Entdeckungen, Literatur, moderne Kunst und den Austausch darüber.

 

Schwerpunkte & Mandate

Silke Möller war zuletzt u.a. in folgenden Mandaten tätig:

  • Vertretung zahlreicher Unternehmen und PE-Investoren, wie z.B. Arsenal Capital Group, Clearlake Capital Group, IDEX Corporation, Intermediate Capital Group, Investor AB, Martinrea International, Mycronic, PPC Partners, Spirax-Sarco, Torqx Capital Partners oder Towerbrook Capital Partners in transnationalen Fusionskontrollverfahren 
  • Verteidigung in Kartellbußgeldverfahren der Europäischen Kommission und des Bundeskartellamts (u.a. "Kunststoffverpackungen", "Luxuskosmetik", "Drogerieartikel", "Fleisch- und Wurstwaren", "Süßwaren", "Mühlen" und "Stahleinkauf") 
  • Entwicklung, Strukturierung und Implementierung von Compliance-Organisationen, u.a. für bekannte Markenartikelhersteller aus der Konsumgüterindustrie, ein führendes Messeunternehmen sowie eine große Einkaufskooperation; Aufbau einer weltweiten Dawn Raid Task Force für einen deutschen börsennotierten Stahlkonzern
  • Beratung von Unternehmen und Verbundgruppen, u.a. aus den Bereichen Automotive, Finanz- und Gesundheitswesen, Konsumgüter, Maschinenbau oder Presse zur kartellrechtskonformen Ausgestaltung von Kooperationen in den Bereichen F&E, Produktion, Einkauf und Vertrieb, einschließlich innovativer digitaler Konzepte (B2B, B2C), z.B. Beratung von Klöckner & Co. SE in dem Musterfall des Bundeskartellamts sowie Unternehmen aus den Bereichen Chemie, Lebensmittel und Pharmazie zur kartellrechtskonformen Ausgestaltung elektronischer Handelsplattformen oder die deutsche Kreditwirtschaft u.a. bei der Entwicklung eines einheitlichen digitalen Bezahlsystems (DK-Pay)

Veröffent­lichungen

  • Möller, Ähnlich und doch anders – "hardcore" bedeutet nicht zwingend "by object", WuW 2023, 161
  • Möller in: Frankfurter Kommentar zum Kartellrecht (§§ 35 und 39 GWB; formale Fusionskontrolle), 106. Aktualisierung, 2023
  • Möller in: Beck'scher Online-Kommentar zum Kartellrecht, Art. 101 AEUV (Praxisfallgruppen/Einkaufskooperationen), 12. Edition, Oktober 2024
  • Möller in: Frankfurter Kommentar zum Kartellrecht (§§ 35, 38 und 39 GWB; formale Fusionskontrolle), 102. Aktualisierung, 2022
  • Möller/Wirtz, Getting the Deal Through, Vertical Agreements, Bearbeiterin des Kapitels zum deutschen Recht, 2023
  • Möller/Wirtz, Getting the Deal Through, Cartel Regulation, Bearbeiterin des Kapitels zum deutschen Recht, 2023
  • Möller/Wirtz, Getting the Deal Through, Cartel Regulation, Bearbeiterin des Kapitels zum deutschen Recht, 2022
  • Möller/Wirtz, Getting the Deal Through, Vertical Agreements, Bearbeiterin des Kapitels zum deutschen Recht, 2022
  • Möller/Wirtz, Getting the Deal Through, Cartel Regulation, Bearbeiterin des Kapitels zum deutschen Recht, 2021
  • Möller/Wirtz, Getting the Deal Through, Vertical Agreements, Bearbeiterin des Kapitels zum deutschen Recht, 2021
  • Möller/Wirtz, Getting the Deal Through, Vertical Agreements, Bearbeiterin des Kapitels zum deutschen Recht, 2020
  • Möller/Wirtz, Getting the Deal Through, Vertical Agreements, Bearbeiterin des Kapitels zum deutschen Recht, 2019
  • Möller/Wirtz, Getting the Deal Through, Vertical Agreements, Bearbeiterin des Kapitels zum deutschen Recht, 2018
  • Möller/Wirtz, Getting the Deal Through, Vertical Agreements, Bearbeiterin des Kapitels zum deutschen Recht, 2017
  • Möller/Wirtz, Getting the Deal Through, Vertical Agreements, Bearbeiterin des Kapitels zum deutschen Recht, 2016
  • Möller/Wirtz, Getting the Deal Through, Vertical Agreements, Bearbeiterin des Kapitels zum deutschen Recht, 2015
  • Möller/Wirtz, Getting the Deal Through, Vertical Agreements, Bearbeiterin des Kapitels zum deutschen Recht, 2014
  • Möller/Wirtz, Getting the Deal Through, Vertical Agreements, Bearbeiterin des Kapitels zum deutschen Recht, 2013
  • Möller/Wirtz/Eden, Leniency Regimes, The European Lawyer Reference, Bearbeiterin des Kapitels zum deutschen Recht, 4. Aufl. 2012
  • Möller/Wirtz, Getting the Deal Through, Vertical Agreements, Bearbeiterin des Kapitels zum deutschen Recht, 2012
  • Möller/Wirtz, Getting the Deal Through, Vertical Agreements, Bearbeiterin des Kapitels zum deutschen Recht, 2011  
  • Möller/Wirtz, E.ON: Commitment Decision – Gas Foreclosure, Journal of European Competition Law & Practice 2010, 418 ff.
  • Möller/Wirtz, Getting the Deal Through, Vertical Agreements, Bearbeiterin des Kapitels zum deutschen Recht, 2010
  • Möller/Wirtz, Getting the Deal Through, Vertical Agreements, Bearbeiterin des Kapitels zum deutschen Recht, 2009
  • Möller, Verbraucherbegriff und Verbraucherwohlfahrt im europäischen und amerikanischen Kartellrecht, Dissertation, Nomos Verlagsgesellschaft, Schriftenreihe Wirtschaftsrecht und Wirtschaftspolitik, 2008
  • Möller/Wirtz, Getting the Deal Through, Vertical Agreements, Bearbeiterin des Kapitels zum deutschen Recht, 2008
  • Möller/Wirtz, Das Diskussionspapier der Kommission zu Art. 82 EG, WuW 2006, 226 ff.
  • Möller/Wirtz, Das Tetra Laval-Urteil des EuGH, EWS 2005, 146 ff.

Blogbeiträge

Dr. Andreas Merkner

Dr. Andreas Merkner

Partner | Rechtsanwalt seit 2001

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Telefax: +49 211 20052-100
E-Mail: a.merkner(at)glademichelwirtz.com

Assistenz
Celine Seebold

Service
V-Card Dr. Andreas Merkner

Kurzprofil

Andreas Merkner ist Partner bei GLADE MICHEL WIRTZ im Bereich CORPORATE. Bevor er sich im April 2012 GLADE MICHEL WIRTZ anschloss, war er seit 2001 Rechtsanwalt und seit 2009 Partner in der internationalen Sozietät Shearman & Sterling LLP. 

Andreas Merkner hat sich auf die Beratung börsennotierter Aktiengesellschaften in gesellschafts-, konzern- und kapitalmarktrechtlichen Fragen spezialisiert. Hierzu zählen insbesondere die Vorbereitung von (virtuellen) Hauptversammlungen sowie die Beratung von Unternehmen im laufenden Tagesgeschäft in Fragen des Insiderrechts, der Ad-hoc-Publizität und der Beteiligungstransparenz. Außerdem berät Andreas Merkner Unternehmen bei der Vorbereitung und Durchführung von aktien- und umwandlungsrechtlichen Strukturmaßnahmen. Dies schließt die gerichtliche Vertretung in aktienrechtlichen Anfechtungsprozessen und Spruchverfahren ein. Schließlich liegt ein weiterer Beratungsschwerpunkt in der Strukturierung und Begleitung von nationalen und internationalen M&A-Transaktionen und Übernahmeverfahren.

Andreas Merkner studierte Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilians-Universität in Würzburg und an der Universität von Genf. 2000/2011 promovierte er bei Prof. Karl Kreuzer an der Julius-Maximilians-Universität in Würzburg.

Andreas Merkner ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen im Bereich des Aktien- und Kapitalmarktrechts. Er ist Kommentator in dem von Baums/Thoma herausgegebenen Kommentar zum WpÜG sowie Mitautor in dem Handbuch von Paschos/Fleischer zum Übernahmerecht nach dem WpÜG.

Außerhalb seiner Berufstätigkeit begeistert sich Andreas Merkner für Oper, Konzert und Theater und spielt Klavier.

 

Schwerpunkte & Mandate

  • ABACON CAPITAL GmbH im Zusammenhang mit dem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der Elbe BidCo AG an die Aktionäre der Encavis AG
  • Daimler Truck Holding AG: Laufende kapitalmarkt- und gesellschaftsrechtliche Beratung, einschließlich Vorbereitung und Begleitung der Hauptversammlung
  • Daimler Truck Holding AG in Zusammenhang mit einem Aktienrückkaufprogramm
  • Deutsche Bank AG: Beratung des Aufsichtsrats
  • Franz Haniel & Cie. GmbH: Laufende gesellschafts- und kapitalmarktrechtliche Beratung, einschließlich Vorbereitung der jährlichen Gesellschafterversammlung
  • Franz Haniel & Cie. GmbH im Zusammenhang mit dem Erwerb der MediaMarktSaturn-Minderheitsbeteiligung durch die CECONOMY AG
  • Franz Haniel & Cie. GmbH bei der Veräußerung von METRO-Aktien an EP Global Commerce
  • Franz Haniel & Cie. GmbH bei der Gründung eines Joint Venture zwischen CWS-boco und Rentokil Initial im Jahre 2017 sowie dem Erwerb der von Rentokil Initial plc. (Rentokil Initial) gehaltenen Minderheitsbeteiligung an CWS-boco im Jahre 2019
  • Franz Haniel & Cie. GmbH bei der Aufspaltung der METRO AG
  • Franz Haniel & Cie. GmbH bei dem Erwerb von Bekaert Textiles
  • Franz Haniel & Cie. GmbH bei der Privatplatzierung von TAKKT-Aktien und Celesio-Aktien
  • GEA Group Aktiengesellschaft: Laufende kapitalmarkt- und gesellschaftsrechtliche Beratung, einschließlich Vorbereitung und Begleitung der Hauptversammlung
  • GEA Group Aktiengesellschaft bei der gesellschaftsrechtlichen Konzeptionierung und Umsetzung eines Say-on-Climate-Beschlusses auf der Hauptversammlung 2024
  • GEA Group Aktiengesellschaft im Zusammenhang mit den Aktienrückkaufprogrammen 2021 und 2023
  • MEDICLIN Aktiengesellschaft: Laufende kapitalmarkt- und gesellschaftsrechtliche Beratung, einschließlich Vorbereitung und Begleitung der Hauptversammlung
  • Mercedes-Benz Group AG (ehemals Daimler AG): Beratung bei der Herauslösung des Nutzfahrzeuggeschäfts aus dem Daimler-Konzern durch Abspaltung einer Mehrheitsbeteiligung an der Daimler Truck AG (Projekt Fokus 2021)
  • Mercedes-Benz Group AG (ehemals Daimler AG): Beratung bei der Neuordnung des Daimler-Konzerns durch Ausgliederung der Geschäftsbereiche Cars & Vans und Trucks & Buses auf zwei eigenständige Aktiengesellschaften (Projekt Zukunft 2017 bis 2019)
  • Mercedes-Benz Group AG (ehemals Daimler AG) im Rahmen des Kapitalanlegermusterverfahrens zum Ausscheiden von Prof. Schrempp
  • Provinzial Rheinland Holding bei der Fusion der Versicherungsgruppen Provinzial Rheinland und Provinzial NordWest
  • RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft: Laufende kapitalmarkt- und gesellschaftsrechtliche Beratung, einschließlich Vorbereitung und Begleitung der Hauptversammlung
  • Scania CV AB bei der Gründung eines Joint Venture im Bereich der nachhaltigen Logistik sowie zu weiteren gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen, u.a. im Zusammenhang mit der Gewährung von Wandeldarlehen
  • Aktionäre der Sal. Oppenheim jr. & Cie. S.C.A. bei dem Verkauf der Bank an die Deutsche Bank AG*
  • Allianz SE bei dem Verkauf der Dresdner Bank AG an die Commerzbank AG*
  • Allianz SE beim öffentlichen Erwerbsangebot an die Aktionäre der Allianz Leben in 2007 und der Durchführung des Squeeze-out in 2008*
  • Allianz AG bei der Umwandlung in eine SE im Zuge der Verschmelzung der RAS*

*Während seiner Tätigkeit bei Shearman & Sterling

Veröffent­lichungen (Auswahl)

  • Merkner/Sustmann, in Seibt/Buck-Heeb/Harnos, BeckOK Wertpapierhandelsrecht, Art. 18 MAR Insiderlisten
  • Merkner/Sustmann, in Baums/Thoma/Verse, WpÜG, Kommentierung §§ 16 – 18 und §§ 39a – 39c WpÜG
  • Merkner/Sustmann, in Paschos/Fleischer, Handbuch Übernahmerecht nach dem WpÜG, 2017, § 16 Angebotsbedingungen
  • Merkner/Schulenburg/Paulssen, Berichterstattung zur Umsetzung des Kompetenzprofils für den Aufsichtsrat in den Geschäftsberichten 2023 der DAX-40-Unternehmen – Eine empirische Auswertung der Qualifikationsmatrices im Jahr Zwei, AG 2024, 612
  • Merkner/Schulenburg, Vorschlag für die Entwicklung eines praxistauglichen Hauptversammlungsformats in hybrider Form, AG 2024, AG0066151
  • Merkner/Schulenburg/Elixmann, Praxisfragen bei der Konzeptionierung und Durchführung eines Say on Climate, AG 2024, 257
  • Merkner/Schulenburg/Elixmann, Beobachtungen zur Handhabung der neuen Regelungen zur virtuellen Hauptversammlung durch die DAX-40-Unternehmen, AG 2023, 643
  • Merkner/Schulenburg/Paulssen, Quo vadis, Qualifikationsmatrix? Eine empirische Untersuchung der Darstellung der Kompetenzen der Aufsichtsratsmitglieder in den Geschäftsberichten 2022 der DAX-40-Unternehmen, AG 2023, 526
  • Merkner/Retsch/Elixmann, Ausgewählte Praxisfragen im Zusammenhang mit Aktienrückkaufprogrammen insbesondere bei Anwendung des Safe-Harbour-Regimes, AG 2022, 764
  • Merkner/Sustmann/Retsch, Das Spannungsverhältnis zwischen der kapitalmarktrechtlichen Ad-hoc-Publizitätspflicht und kartellrechtlichen Kronzeugenprogrammen, NZG 2021, 1198
  • Merkner/Sustmann/Retsch, Update: Insiderrecht und Ad-hoc-Publizität im neuen (und nun finalen) Emittentenleitfaden der BaFin, AG 2020, 477
  • Merkner/Sustmann/Retsch, Das neue Modul C des Emittentenleitfadens der BaFin – Auswirkungen auf die Kapitalmarktkommunikation bei M&A-Transaktionen, NZG 2020, 688
  • Merkner/Sustmann/Retsch, Insiderrecht und Ad-hoc-Publizität im neuen Emittentenleitfaden der BaFin, AG 2019, 621
  • Merkner/Sustmann, Die Verwaltungspraxis der BaFin in Sachen Beteiligungstransparenz auf Grundlage der Neufassung des Emittentenleitfadens, NZG 2013, 1361
  • Merkner/Sustmann, BGH schließt zivilrechtliche Ansprüche von Aktionären bei unterlassenem Pflichtangebot aus, NZG 2013, 1087
  • Merkner/Sustmann, Record Date und Rechtsverlust, AG 2013, 243
  • Merkner/Sustmann, BGH beendet Streit über die Berücksichtigung von Nacherwerben bei der Ermittlung des erforderlichen Aktienbesitzes für übernahmerechtlichen Squeeze-out, NZG 2013, 374
  • Merkner/Sustmann, Reform des Marktmissbrauchsrechts: Die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Verschärfung des Insiderrechts, AG 2012, 315
  • Merkner, Das Damoklesschwert des Rechtsverlusts – Vorschlag für eine Neufassung von § 28 WpHG, AG 2012, 199
  • Merkner/Sustmann, Erste "Guidance" der BaFin zu den neuen Meldepflichten nach §§ 25, 25a WpHG, NZG 2012, 241
  • Merkner/Schmidt-Bendun, Die Aktienrechtsnovelle 2012 – Überblick über den Regierungsentwurf, DB 2012, 98
  • Merkner/Schmidt-Bendun, Auskunftserteilung des Aufsichtsrats in der Hauptversammlung – ein weiteres Thema für die Aktienrechtsnovelle 2011/2012?, AG 2011, 734
  • Merkner/Schmidt-Bendun, Keine Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen wegen fehlerhafter Hinweise zur Bevollmächtigung in der Einberufung, NZG 2011, 1097
  • Merkner/Sustmann, Update: Freigabeverfahren nach gut eineinhalb Jahren ARUG, CFL 2011, 65
  • Merkner/Schmidt-Bendun, Aktienrechtsnovelle 2011 – eine weitere Episode der Aktienrechtsreform in Permanenz, CFL 2011, 4
  • Merkner/Schmidt-Bendun, Drum prüfe, wer sich ewig bindet – zur Bindungswirkung einer Wahl zwischen Aktientausch und (erschlichener) Barabfindung, NZG 2011, 10
  • Merkner/Sustmann, Wertpapierleihe und Empty Voting – Weitergehender Transparenzbedarf im WpHG, NZG 2010, 1170
  • Merkner/Sustmann, Vorbei mit dem unbemerkten Anschleichen an börsennotierte Unternehmen?, NZG 2010, 681
  • Merkner/Sustmann, Worauf bezieht sich § 130 II 2 Nr. 2 AktG: Auf das Grundkapital oder das vertretene Grundkapital?, NZG 2010, 568
  • Merkner/Schmidt-Versteyl, Völliger Verzicht auf Prognoseberichterstattung im (Konzern-) Lagebericht als im Enforcementverfahren zu beanstandender Fehler, NZG 2010, 175
  • Merkner/Schmidt-Bendun, Verdeckte Sacheinlage und/oder unzulässiges Hin- und Herzahlen? Cash-Pooling in der Rechtsprechung des BGH nach Inkrafttreten des MoMiG, NJW 2009, 3072
  • Merkner/Schmidt-Bendun, Haftung von Rechtsanwälten und Steuerberatern nach Empfehlung einer (gemischten) verdeckten Einlage, NZG 2009, 1054
  • Merkner/Decker, Vereinfachte Sachkapitalerhöhung nach dem ARUG – wertvolle Deregulierung oder Regelung auf dem Papier?, NZG 2009, 887
  • Merkner/Sustmann, Die Neuauflage des Emittentenleitfadens der BaFin – Rechtssicherheit bei der Abgabe von Stimmrechtsmitteilungen?, NZG 2009, 813
  • Diekmann/Merkner, Erhöhte Transparenzanforderungen im Aktien- und Kapitalmarktrecht – ein Überblick über den Regierungsentwurf zum Risikobegrenzungsgesetz, NZG 2007, 921
  • Merkner/Sustmann, Insiderrecht und Ad-Hoc-Publizität – Das Anlegerschutzverbesserungsgesetz "in der Fassung durch den Emittentenleitfaden der BaFin", NZG 2005, 729 ff.e3
  • Diekmann/Merkner, Die praktische Anwendung des WpÜG auf öffentliche Angebote zum Erwerb eigener Aktien, ZIP 2004, 836
  • Merkner, Interprofessionelle Zusammenarbeit von Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten in der GmbH, AnwBl 2004, 529
  • Merkner, Die gesetzliche Regelung der Rechtsanwalts-GmbH – Diskriminierung der Rechtsanwälte gegenüber Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern?, Dissertation, 2001

Blogbeiträge

Dr. Christian Karbaum

Dr. Christian Karbaum

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Kurzprofil

Christian Karbaum ist Partner bei GLADE MICHEL WIRTZ im Bereich Competition. Er berät deutsche und internationale Unternehmen zu allen Fragen des deutschen und europäischen Kartellrechts. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind die Transaktionsbegleitung (v.a. Fusions- und  Investitionskontrolle), Kartellbußgeld- und Verwaltungsverfahren, die Compliance-Beratung und die Prozessführung vor allem bei der Geltendmachung und Abwehr von Kartellschadensersatzansprüchen sowie von Ansprüchen im Zusammenhang mit Marktmacht/dem DMA.

Christian Karbaum studierte Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück sowie an der Université Paris-Est Créteil Val de Marne. Er promovierte zum Thema "Kartellrechtliche Compliance – Rechtsgrundlagen und Umsetzung". Gefördert wurde die Dissertation durch ein Stipendium des "Arbeitskreis Wirtschaft und Recht im Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft". Christian Karbaum ist Gründungsmitglied und wissenschaftlicher Beirat des CUR Centrum für Unternehmensrecht der Universität Osnabrück e.V., Mitglied der Studienvereinigung Kartellrecht e.V. und des C.L.F. Competition Litigation Forum e.V. Er spricht Deutsch (Muttersprache) und Englisch und hat gute Kenntnisse in Französisch.

Privat verbringt Christian Karbaum so viel Zeit wie möglich mit seiner Frau und seinen zwei Söhnen, Freunden, Sport (Rennrad, Laufen, Wandern) und Literatur.

 

Schwerpunkte & Mandate

Christian Karbaum war zuletzt u.a. in folgenden Mandaten tätig:

  • Verteidigung in den Kartellbußgeldverfahren "Bergbauspezialarbeiten", "Gleistechnik", "Leistungstrafos", "Mehl" oder "LEH" u.a.
  • Litigation: Abwehr- und Geltendmachung von Kartellschadensersatzansprüchen (Verteidigung z.B. zu den Kartellfällen "Gleistechnik", "Bier", "Mehl", "Drogerieartikel", "Sanitärartikel", "Wurst", "Lebensmittelverpackungen" oder "Gasisolierte Schaltanlagen" sowie Aktivvertretung für individuelle Anspruchsteller in den Fällen "Aluminium-Schmieden", "Stahl-Schmieden", "Gebäudeausrüster", "Edelstahl", "Grobbleche", "Air Cargo", "Hochspannungskabel" sowie "Feuerlöschfahrzeuge"); Abwehr und Geltendmachung von Ansprüchen im Kontext von Marktmacht (z.B. Zugangs- oder Belieferungsansprüche im Kontext von Datenpools oder Plattformen) sowie Beratung bei der Durchsetzung standardessentieller Patente (z.B. von Samsung)  und des DMA
  • Verwaltungssachen: Vertretung z.B. der Deutsche Telekom AG (zuletzt im Kontext der Übernahme von Unitymedia durch Vodafone) sowie eines Kraftstofflieferanten in Drittbeschwerdeverfahren vor der Europäischen Kommission, dem Bundeskartellamt sowie nationalen und europäischen Gerichten
  • Vorbereitung und Umsetzung von Zusammenschlüssen (Fusions- und Investitionskontrolle): z.B. Scania AB bei der Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens mit Sennder, Provinzial Rheinland bei der Fusion mit der Provinzial Nordwest, United Internet AG beim Übernahmeangebot für die Tele Columbus AG, beim Erwerb der Strato AG und der Drillisch AG sowie bei der Schaffung eines Affiliate Marketing-Netzwerks (AWIN AG) mit Axel Springer; Haniel bei der Übernahme von Emma Sleep ("Bettzeit"), Rovema oder dem Kontinentaleuropageschäft von Rentokil Initial; AHG bei der Veräußerung des Klinikbetriebs an Median; Private Equity Fonds wie EMH Partners etc.
  • Compliance: U.a. Beratung in vertriebskartellrechtlichen Fragen, bei der Verhandlung und Umsetzung von Kooperationen zwischen Wettbewerbern, der Zusammenarbeit in Verbundgruppen, der Gestaltung von B2B- und B2C-Marktplätzen sowie bei der Entwicklung und Überprüfung von Compliance-Strukturen und internen Untersuchungen

Veröffent­lichungen

  • Karbaum/Schulz, EuGH zu Booking.com: Bestpreisklauseln sind keine kartellrechtlich zulässigen Nebenabreden – wann aber greift die Nebenabredendoktrin?, Der Betrieb 2024, 2619.
  • Wirtz/Karbaum/Schulz, Legal 500 Country Comparative Guides 2024, Germany: Competition Litigation, https://www.legal500.com/guides/chapter/germany-competition-litigation/, 2024.
  • Karbaum/Schulz, „Google Shopping“: Wann ist die Bevorzugung eigener Dienste durch einen Marktbeherrscher zum Nachteil von Konkurrenten missbräuchlich – und wann nicht?, Der Betrieb, 2024, 2483f.
  • Karbaum/Schulz, EuGH stellt klar: Informationsaustausch zu einzelnen Preisbestandteilen ist schwerwiegender Kartellrechtsverstoß – unabhängig von den Auswirkungen, Der Betrieb 2024, 2009
  • Karbaum/Schoone, Ein kleiner Schritt in die richtige Richtung – Verschlankungskur für die europäische Fusionskontrolle?, Der Betrieb 2023, 1522ff.
  • Karbaum/Möller, Zur tatsächlichen Vermutung beim preisbezogenen Informationsaustausch, NZKart 2023, 262ff.
  • Karbaum, Startschuss zur Neuorientierung, Markenartikel 7/2022
  • Karbaum, Agenda 2025: Deutschland und der Wettbewerb auf den Digitalmärkten – Vorreiterrolle oder Abseitsstellung?, D'KART
  • Karbaum/Schulz, Antitrust Litigation 2.0 - Die 10. GWB-Novelle als Katalysator des Private Enforcement?, NZKart 2022, 187
  • Karbaum/Schulz, Antitrust Litigation 2.0 - Private Enforcement beim DMA?, NZKart 2022, 107
  • Karbaum, in: Rübenstahl/Hahn/Voet van Vormizeele, Kartell Compliance, 2. Kapitel, Vertikale Vereinbarungen
  • Karbaum, Massenklage à la USA hat es in Deutschland schwer, PLATOW RECHT, Ausgabe v. 21. August 2019, Gastbeitrag
  • Karbaum/Schulz, Wirksamer Wettbewerbsschutz im Zeitalter digitaler Ökosysteme, NZKart 2019, 407 ff.
  • Karbaum, Kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht: Bundeskartellamt bremst Facebook aus, Der Betrieb 2019, 1072
  • Karbaum/Schulz, Ecosystems – New challenges for competition law enforcement, European Commission, Public consulation re "shaping competition policy in the era of digitalisation", http://ec.europa.eu/competition/scp19/, 2018
  • Karbaum, EuGH zu Rekordbußgeld für Intel: Die Krux mit den Treuerabatten, Legal Tribune Online, 07.09.2017
  • Karbaum, EuG hebt Verbot der Übernahme von TNT durch UPS auf: Unentschädigt ausgebremst? Legal Tribune Online, 07.03.2017
  • Karbaum, Kartellrechts-Compliance – Mehr Fragen als Antworten nach einer Dekade intensiver Diskussion der Compliance-Verantwortung des Vorstands? AG, 23/2013, 863 ff.
  • Karbaum, Kartellrechtliche Compliance – Rechtsgrundlagen und Umsetzung, Dissertation, 2010

Dr. Jan Hermes

Dr. Jan Hermes

Salary Partner | Rechtsanwalt seit 2006

Kontakt
Telefon: +49 211 20052-240
Telefax: +49 211 20052-100
E-Mail: j.hermes(at)glademichelwirtz.com

Assistenz
Sandra Menta

Service
V-Card Dr. Jan Hermes

Kurzprofil

Jan Hermes ist Salary Partner bei GLADE MICHEL WIRTZ und gehört dem Bereich CORPORATE an. Er berät seine deutschen und internationalen Mandanten schwerpunktmäßig in den Bereichen Mergers & Acquisitions und Restrukturierung. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte liegen auf dem Gebiet der Corporate Litigation sowie der Begleitung von Managementbeteiligungen.

Jan Hermes studierte Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Das erste juristische Staatsexamen legte er im Jahr 2002 ab. Es folgte ein LL.M.-Studium an der University of Canterbury, Christchurch, Neuseeland. Während des Referendariats im OLG-Bezirk Düsseldorf absolvierte Jan Hermes Stationen bei einer internationalen Großkanzlei sowie an der Deutschen Botschaft in Pretoria, Südafrika. Im Anschluss an das zweite juristische Staatsexamen im Jahr 2006 arbeitete Jan Hermes promotionsbegleitend als Rechtsanwalt bei einer der führenden mittelständischen Kanzleien in Düsseldorf. Im Jahr 2009 wurde Jan Hermes an der Universität Bielefeld mit einer wirtschaftsrechtlichen Dissertation zum Spannungsfeld zwischen Produktsicherheitsrecht und Produkthaftungsrecht promoviert. Seit seinem Eintritt im September 2008 unterstützt Jan Hermes das Corporate Team von GLADE MICHEL WIRTZ.

Neben seiner Muttersprache Deutsch spricht Jan Hermes fließend Englisch und hat Grundkenntnisse in Französisch.

Jenseits des Beruflichen ist Jan Hermes begeisterter Zwillingsvater und plant seit Jahren, sein Schlagzeug wieder aufzubauen.

Jan Hermes ist Mitglied des Forum Junge Anwaltschaft im Deutschen Anwalt Verein (DAV) e.V.

 

Schwerpunkte & Mandate

In der jüngeren Vergangenheit war Jan Hermes u.a. in den folgenden Mandaten tätig:

  • Voff Premium Pet Food AB beim Erwerb der Carne’s Doggi (mit der Marke "Barfgold") und der Görges Naturprodukte (mit der Marke "Aniforte")
  • Haniel beim Erwerb der BauWatch Gruppe von Nordian Capital
  • ZF Friedrichshafen bei der Veräußerung der ZF Luftfahrttechnik an AIRBUS Helicopters
  • Myronic AB beim Erwerb der atg Luther & Maelzer von der amerikanischen Cohu, Inc.
  • ROVEMA-Gruppe beim Erwerb des indischen Verpackungsmaschinen-Herstellers Hassia Packaging Pvt. Ltd. von der IMA S.p.A. Group
  • Franz Haniel & Cie. GmbH beim Erwerb der ROVEMA-Gruppe von der HQ Equita
  • Franz Haniel & Cie. GmbH bei der Gründung eines Joint Venture zwischen CWS-boco und Rentokil Initial
  • Spirax-Sarco Engineering plc beim Erwerb der Gestra-Gruppe vom amerikanischen Flowserve-Konzern sowie beim Verkauf der Hygromatik GmbH an CAREL Industries
  • Beratung der AHG-Aktionäre bei der Aktienveräußerung an der AHG Allgemeine Hospitalgesellschaft AG
  • EUCON Holding bei der Veräußerung der EUCON GmbH an von HgCapital verwaltete Private Equity Fonds
  • QIAGEN beim Erwerb der CTC-Technologie von der ADNAGEN GmbH, beim Erwerb der BIOBASE GmbH, dem Erwerb der Labor Diagnostik Leipzig GmbH und dem Erwerb der Peak Service GmbH
  • ZF Friedrichshafen AG bei der Veräußerung des Joint-Venture-Anteils an der ZF Lenksysteme GmbH an Robert Bosch

Veröffent­lichungen

  • Hermes, Die Ausstrahlungswirkungen des neuen Bankaufsichtsrechts auf die Organhaftung, Kanzleien in Deutschland, 15. Auflage 2014
  • Hermes, Ein Jahr Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung – Rückblick, Probleme und Ausblick, LawZone Nr 2/2010
  • Hermes, Wechselwirkungen zwischen Produktsicherheitsrecht und Produkthaftungsrecht – Am Beispiel der Pflichtenkreise, der Haftung und des Umfangs des Produktrückrufs, Dissertation, 2009